Das neue Wasserreglement, welches das ursprüngliche Reglement aus dem Jahr 1969 ersetzt, wurde im Oktober 2017 vom Direktor des Bundesamts für Energie (BFE) und vom Präfekten des französischen Departements Doubs unterzeichnet. Ziel des Reglements ist es, den Betrieb der drei Wasserkraftwerke am schweizerisch-französischen Grenzabschnitt des Doubs zu koordinieren und die schädlichen Auswirkungen des Kraftwerksbetriebs auf einem Flussabschnitt von mehr als 40 Kilometern Länge zu mildern. Mit dem Reglement wurde auch ein Monitoring eingeführt, in dessen Rahmen die mittelfristigen Auswirkungen der beschlossenen Massnahmen untersucht werden. Das Reglement stärkt den Grundsatz des koordinierten Betriebs der drei Kraftwerke und passt die Betriebsmodalitäten der Anlagen so an, dass die identifizierten Probleme effektiv gelöst werden können. So zielen die definierten betrieblichen Massnahmen darauf ab, dass weniger Fische stranden, sowie dass Laichplätze und Jungfische künftig zwischen dem 1. Dezember und dem 15. Mai besonders geschont werden.
Die Massnahmen im Bereich der Wasserkraftnutzung werden unter der gemeinsamen Federführung des Bundesamts für Energie (BFE) und der Regionaldirektion für Umwelt, Raumplanung und Wohnungswesen Burgund-Franche-Comté (DREAL) zusammen mit den französischen Stellen, dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) und den Kantonen Neuenburg und Jura umgesetzt und zielen darauf ab, die aquatischen Lebensräume zu verbessern. So konnte beispielsweise nachgewiesen werden, dass sich die Fischbestände zwischen den Jahren 2004 und 2020 verdoppelt haben. Mit dem neuen Wasserreglement konnte auch der Mindestabfluss zwischen den Stauanlagen Châtelot und Refrain erhöht werden. Einige negative Aspekte bestehen jedoch nach wie vor, wie z. B. die Abnahme der Dichte von Makroinvertebraten, deren Ursachen noch zu untersuchen sind.
Gleichzeitig mit der Einführung des Wasserreglements setzten die Behörden einen Umweltbegleitausschuss ein, um den Austausch mit den beteiligten Parteien, darunter die Vertreterinnen und Vertreter der schweizerischen und französischen Fischereiverbände, zu pflegen. Der Ausschuss bildet einen Rahmen für die Begleitung des Monitorings und die Information der Mitglieder, insbesondere in Bezug auf die Auswirkungen der Wasserkraftnutzung auf die aquatischen Lebensräume. Der Begleitausschuss hat seit dem Jahr 2018 sieben Mal getagt.
Die konkreten Vorkehrungen, die gemeinsam mit den drei Konzessionären der Kraftwerke Châtelot (Société des Forces Motrices du Châtelot), Refrain (EDF) und La Goule (Société des Forces Électriques de La Goule) getroffen wurden, tragen Früchte. Ziel des Monitorings war es, die für eine klare Diagnose benötigten Informationen bereitzustellen. Auf dieser Grundlage können nun Verbesserungen erwogen, hydrologische, thermische oder morphologische Daten erhoben sowie Überlegungen zur Erweiterung des technischen Instrumentariums mittels Sonden und weiterer Messstationen angestellt werden. Der im Jahr 2017 eingesetzte Lenkungsausschuss setzt seine Arbeit fort. Das Ziel lautet, die Wasserressourcen möglichst optimal zu bewirtschaften und gleichzeitig die Biodiversität im Einzugsgebiet beidseits des Doubs zu schützen.
Weiterführende Informationen
Rapport de Monitoring du Doubs Franco-Suisse 2017–2021 (nur in Französisch verfügbar) (PDF)
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