Im Fall einer Strommangellage setzt der Bundesrat eine Bewirtschaftungsverordnung (BVO) in Kraft. Die darin definierten Massnahmen zur Reduktion des Elektrizitätsverbrauchs seitens der Verbraucher werden im Auftrag der Wirtschaftlichen Landesversorgung durch die OSTRAL umgesetzt. Die OSTRAL sieht folgende Reihenfolge an Massnahmen vor:
1. Appelle zum freiwilligen Stromsparen
2. Verbot von nicht absolut notwendigen energieintensiven Geräten
3. Kontingentierung der Grossverbraucher
4. Zyklische Abschaltung.
Zeigen die ersten drei Massnahmen nicht die nötige Wirkung, ist die rollierende Abschaltung das wahrscheinlichste Szenario. So kann der Bundesrat bei einer gravierenden Strommangellage als letzte Bewirtschaftungsmassnahme sogenannte zyklische Netzabschaltungen anordnen, also regional aufeinander abgestimmte Unterbrüche der Stromversorgung in einem definierten Rhythmus. Damit soll ein totaler Netzausfall verhindert werden. Hiervon können auch Wasserversorger betroffen sein. Denn eine rollierende Stromversorgung verlangt nach Massnahmen, um den Betrieb aufrechtzuerhalten und die nötigen Trinkwasserreserven in den Reservoiren zu halten. Zyklische Abschaltungen haben erhebliche Konsequenzen für die Wirtschaft und Bevölkerung und sind daher um jeden Preis zu verhindern.
Die aktuell festgelegten Abschaltzyklen gelten bis auf Weiteres. Damit die OSTRAL ihre Vorbereitungen langfristig im Interesse der Wirtschaft optimieren kann, ist sie darauf angewiesen, deren Bedürfnisse zu kennen. Die OSTRAL bittet Betreiber kritischer Infrastrukturen deshalb, die Umfrage bis am 30. Juni 2023 auszufüllen.
Allfällige Fragen können Sie an info@ostral.ch richten. Die Umfrageergebnisse werden konsolidiert der Wirtschaftlichen Landesversorgung zur Verfügung gestellt. Diese entscheidet über das weitere Vorgehen.
Hier geht es zur Umfrage: www.umfrageonline.com/s/OSTRAL_Abschaltungen
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