Erstmals schreibt die Verordnung verpflichtende umfassende Regelungen zur Gefährdungsanalyse und Risikoabschätzung für die Wasserversorgung vom Rohwasser bis zur Entnahmearmatur bei den Verbrauchern und Verbraucherinnen fest. «Wir begrüssen den umfassenden risikobasierten Ansatz. Er ist seit vielen Jahren im DVGW-Regelwerk etabliert. Durch die neuen Regelungen der Trinkwasserverordnung wird sichergestellt, dass nun auch die Untersuchungspläne künftig passgenau auf die jeweilige Wasserversorgungsanlage ausgelegt werden können«, erklärt Berthold Niehues, Leiter Wasserversorgung beim DVGW.
Zu den neu eingeführten Parametern, auf die die Wasserversorgungsunternehmen das Trinkwasser untersuchen müssen, gehören beispielsweise PFAS. Diese Ewigkeitschemikalien werden nicht vollständig abgebaut. Sie reichern sich in der Umwelt und im Körper von Menschen und Tieren an und können dort zu toxikologischen Schäden führen. Wasserversorger müssen PFAS gegebenenfalls mit hohem technischem Aufwand herausfiltern; manche Versorgungsunternehmen investieren jetzt schon zweistellige Millionenbeträge. Diese Kosten sind letztlich von den Verbrauchern und Verbraucherinnen zu tragen. Dazu erläutert Berthold Niehues: «End-of-Pipe-Ansätze sind definitiv keine Lösung. Die forcierte Aufbereitung des Trinkwassers würde das Problem nur einseitig auf die Wasserversorgung verlagern und ihr allein den Schwarzen Peter zuschieben. Stattdessen muss nun endlich eine europaweite oder besser weltweite Reglementierung für PFAS greifen. Ihre Herstellung und Anwendung müssen auf wenige essenzielle Zwecke beschränkt sein. Ziel muss eine Vermeidung dieser Stoffe bereits an der Quelle der Verschmutzung sein. Diese Stoffe dürfen gar nicht erst in die Umwelt gelangen.»
Andere Parameterwerte wurden geändert. Zwei Beispiele: Der Grenzwert, den die Europäische Trinkwasserrichtlinie erstmals für Legionellen festlegt, unterscheidet sich vom deutschen Wert. Dies wird zu Änderungen im deutschen Trinkwasserrecht für den Bereich der Trinkwasser-Installationen führen. Der Grenzwert für Blei wird nochmals herabgesetzt, sowohl im Trinkwasser als auch in den verwendeten Materialien und Werkstoffen. Zudem wird es ein Verbot von noch vorhandenen Bleileitungen geben. Bisher konnten Bleileitungen in der Versorgung belassen werden, solange der Grenzwert nicht überschritten wurde. Jetzt müssen die noch vorhandenen Bleileitungen innerhalb einer gewissen Frist alle stillgelegt oder ausgetauscht werden.
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