Die Landesregierung führte am Mittwoch eine Aussprache zu einem dringlichen und befristeten Bundesgesetz zur Stärkung der Energieversorgungssicherheit, wie das Bundesamt für Energie (BFE) mitteilte. Die Vernehmlassung will er im Februar 2023 starten. Geplant ist, dass die Bestimmungen ab 1. Juli 2023 gelten.
Für den laufenden Winter traf der Bundesrat kurzfristige Massnahmen, um eine Gasmangellage zu verhindern. Die Branche wurde verpflichtet, eine Reserve für den Winter anzulegen und ein Abrufkonzept dafür anzulegen. Im Winter 2023/2024 werde die Lage voraussichtlich noch kritischer sein als derzeit, schrieb das BFE.
Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) bereitet deshalb ein dringliches Bundesgesetz vor, um die Grundlage für die Vorbereitungen zu legen. Im Gegensatz zum Strommarkt gibt es im Schweizer Gasmarkt weder eine Netzgesellschaft noch eine Regulierungsbehörde, wie das BFE schreibt.
Das erschwere das Ergreifen von Massnahmen zur Bewältigung von Mangellagen und auch die Regeln zum Tragen und Überwälzen der Kosten. Das vom Bundesrat geplante dringliche Gesetz soll daher auch finanzielle Belange regeln.
Zudem soll das BFE Zugang erhalten zu für die Versorgung relevanten Daten zu Gas und Strom. Anhand dieser Angaben soll auch die Öffentlichkeit über die Entwicklung der Lage informiert werden können.
Dringliche Gesetze sind befristet. Dem Bundesrat schwebt vor, die Bestimmungen später in bestehende oder neue Gesetze zu schreiben, beispielsweise in das geplante Gasversorgungsgesetz.
(Quelle: sda)
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