Mit der Anpassung der Gewässerschutzverordnung konkretisiert die Landesregierung Beschlüsse des Parlaments, wie sie am Freitag mitteilte. Dieses hatte im Frühling eine Vorlage mit dem Ziel verabschiedet, die Risiken im Zusammenhang mit Pestiziden zu verringern.
Für die Überprüfung einer Zulassung müssen laut Communiqué künftig drei Kriterien erfüllt sein: Erstens muss die Belastung innerhalb eines Jahres in mindestens drei Kantonen festgestellt werden.
Zweitens müssen die Grenzwertüberschreitungen in mindestens zwei von fünf aufeinanderfolgenden Jahren auftreten. Drittens müssen die Belastungen in mindestens 5 Prozent der Trinkwasser-Messstellen oder in mindestens 10 Prozent der Messstellen von Flüssen und Seen nachgewiesen sein.
Die revidierte Verordnung schreibt den Kantonen auch regelmässige Kontrollen von Plätzen vor, an denen Spritzgeräte von Pflanzenschutzmitteln befüllt oder gereinigt werden. Sie tritt am 1. Februar 2023 in Kraft.
(Quelle: sda)
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