Dabei geht es um Verordnungsentwürfe für den Fall der Fälle. Die Wirtschaft hatte einen klaren Notfallplan gefordert. Ob es in diesem Winter zu einer Gasmangellage kommen wird, lässt der Bundesrat offen. «Das lässt sich nicht prognostizieren und hängt nebst meteorologischen vor allem auch von geopolitischen Faktoren ab», schreibt er. Tritt das Worst-case-Szenario ein, wissen Bevölkerung und Wirtschaft aber nun, was in etwa auf sie zukommen wird. Das soll es den Betroffenen ermöglichen, sich für diesen Fall vorzubereiten.
Der Bundesrat schreibt, dass voraussichtlich alle Verbrauchergruppen bereits zu Beginn einer Mangellage einen angemessenen Beitrag zur Einsparung von Gas leisten müssten. Tatsächlich wird die Verordnung über Verbote und Beschränkungen der Verwendung von Gas wie auch die Verordnung über die Kontingentierung des Gasbezugs aber erst im Zeitpunkt einer Mangellage vom Bundesrat in Kraft gesetzt.
Konkret sieht die Landesregierung vor, dass für mit Gas beheizte Innenräume eine Temperatur von 20 Grad gelten soll. Im ursprünglichen Verordnungsentwurf war von 19 Grad die Rede gewesen. Verboten werden soll zudem das Heizen von ungenutzten Räumen, Schwimmbädern, Dampfbädern und Saunen sowie der Betrieb von Heizstrahlern, Warmluftvorhängen, Gasfeuern, Hochdruckreinigern und Warmluftzelten. Das gilt sowohl für Unternehmen als auch für Privathaushalte.
Die Einhaltung der Temperatur obliegt laut dem Bundesrat den Mieterinnen und Mietern, sofern sie die Temperatur selbst regulieren können, sowie den Eigentümern von Wohneigentum. Verstösse gegen diese Pflicht werden verfolgt. Das Wirtschaftsdepartement wird die Möglichkeiten von Ordnungsbussen für Verstösse prüfen und den Bundesrat Ende Januar 2023 informieren.
Noch geprüft wird eine kurzfristige Abschaltung von Grossverbrauchern. Damit soll innert 24 Stunden die Einsparung grosser Energiemengen erzielt werden. Der Bundesrat hat das Wirtschaftsdepartement damit beauftragt, Abgeltungsmöglichkeiten und die Überwälzung der dadurch entstehenden Kosten auf die Gastarife zu prüfen.
Vom Tisch sind dagegen zusätzliche Ausnahmen von der Kontingentierung, «da damit die Wirksamkeit gefährdet würde», wie der Bundesrat schreibt. Mit der Sofortkontingentierung erhielten die Netzbetreiber ein wirksames Instrument, um bei kurzfristig eintretenden Versorgungsengpässen die Netzstabilität zu sichern.
Bei Gasknappheit würde der Bezug von Gas während mindestens 24 Stunden eingeschränkt. Diese Massnahme könnte je nachdem auf mehrere Wochen ausgedehnt werden, wie der Bundesrat schreibt. Ziel sei es, bei eingeschränkter Versorgung den Handel mit Kontingenten zu ermöglichen, um damit den möglichen Schaden bei den Verbrauchern der Wirtschaft so tief wie möglich zu halten. Die Details dazu sind noch in Abklärung.
Grundsätzlich waren die Massnahmen in der öffentlich durchgeführten Konsultation recht positiv aufgenommen worden, wie die Regierung weiter schreibt. Nach der Analyse von 113 Stellungnahmen von Kantonen, Parteien, Verbänden und Unternehmen seien die Massnahmen als angemessen und verhältnismässig zu beurteilen.
Jedoch seien häufig Fragen bezüglich der Kontrollen sowie allfälliger Sanktionen im privaten Bereich aufgeworfen worden. Der Bundesrat schreibt dazu, dass die Kantone für die Kontrollen zuständig wären. Die Verordnungsentwürfe basierten jedoch in erster Linie darauf, dass sich die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung an Gesetze halte.
(Quelle: sda)
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