Am 2. September 2022 hatte der Bund mit der Firma GE Gas Power einen Vertrag für ein temporäres Reservekraftwerk unterzeichnet. Damit werden für rund vier Jahre acht mobile Turbinen mit einer Leistung von insgesamt rund 250 Megawatt bereitgestellt. Das entspricht etwa der zweieinhalbfachen Leistung des Wasserkraftwerks Rheinfelden. Die Turbinen können mit Gas, Öl oder Wasserstoff betrieben werden. Sie werden auf dem Betriebsgelände von GE Gas Power am Standort Birr aufgebaut und sollen ab Februar 2023 bis Frühling 2026 als Absicherung für den Notfall zur Verfügung stehen. Das Reservekraftwerk ergänzt die Wasserkraftreserve und weitere Massnahmen, die der Bundesrat zur Stärkung der Energieversorgung für den kommenden Winter beschlossen hat.
Damit die Bauarbeiten rasch realisiert werden können, braucht es Anpassungen bei den Bewilligungspflichten für Planung, Bau und Erschliessung des Kraftwerks. Dazu hat der Bundesrat am 23. September 22 zwei Verordnungen verabschiedet. Mit der «Verordnung über die Änderung einer Bestimmung des Landesversorgungsgesetzes» schafft der Bundesrat die Voraussetzungen, damit für einzelne bundesrechtliche Bestimmungen vorübergehend eine andere Lösung möglich ist (insbesondere Raumplanungsgesetz, Elektrizitätsgesetz, Rohrleitungsgesetz). Mit der «Verordnung über die Bereitstellung eines temporären Reservekraftwerks in Birr» sorgt der Bundesrat dafür, dass die nötigen Bauarbeiten rasch genug erfolgen können. Beide Verordnungen treten am 24. September 2022 in Kraft und gelten bis Ende Mai 2023.
Die ordentlichen Bewilligungsverfahren werden gestützt auf das Landesversorgungsgesetz durch ein spezielles bundesrechtliches Bewilligungsverfahren abgelöst. Der Bundesrat hat damit beschlossen, dass das UVEK den Bau des Kraftwerks mittels einer Verfügung bewilligen kann. Diese Verfügung wird am 26. September 2022 rechtswirksam, so dass die Bauarbeiten in den nächsten Tagen beginnen können.
Während den Bauarbeiten kontrollieren die zuständigen Behörden von Kanton und Bund, dass die einschlägigen materiellen Vorschriften des Raumplanungs-, Bau-, Umwelt- und Energierechts eingehalten werden. Für den Aufbau der Anlage gelten die Spezial-Bestimmungen der «Verordnung über die Bereitstellung eines temporären Reservekraftwerks in Birr».
Die beiden neuen Verordnungen regeln die Bereitstellung des Reservekraftwerks. Für den Betrieb braucht es Anpassungen der Lärmschutz- und Luftreinhalteverordnungen sowie eine Verordnung für den Abruf der Reserve. Der Bundesrat wird darüber in den nächsten Wochen entscheiden.
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