Der Wasserstand des Bodensees liegt rund 80 Zentimeter unter der Norm, wie der Thurgauer Fachstab Trockenheit am Dienstag mitteilte. Auch weitere Seen und Weiher haben sehr tiefe Wasserstände. Alle elf Pegelstationen im Kanton Thurgau mit Niedrigwasserstatistik unterschreiten den Grenzwert. Deshalb hat das Departement für Bau und Umwelt entschieden, ein Verbot für die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern zu erlassen. Dieses Verbot gilt nicht nur für Bäche, Flüsse und natürliche Weiher, sondern auch für künstliche und bewirtschaftete Weiher wie Mühleweiher, Fischaufzuchtteiche und der Wasserkraftnutzung dienende Kanäle. Das Verbot tritt ab kommenden Freitag in Kraft und gilt bis auf Widerruf.
Ausgenommen sind Wasserentnahmen für Bewässerungen, die Wasser aus Oberflächengewässern beziehen, die noch über genügend Wasserreserven verfügen, wie es im Communiqué weiter heisst. Dies sind zurzeit der Bodensee (Obersee, Untersee, Seerhein), Hüttwilersee und der Rhein. Ebenfalls können Wasserentnahmen aus dem Grundwasser oder aus Quellen bis auf weiteres zugelassen werden.
(Quelle: sda)
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