Chemische Substanzen und gefährliche Abfälle können für Mensch, Umwelt und das Klima Risiken beinhalten. Den weltweiten Umgang mit ihnen regulieren drei Übereinkommen: das Stockholmer Übereinkommen (Persistente Organische Schadstoffe), das Rotterdamer Übereinkommen (gefährliche Chemikalien und Pestizide) und das Basler Übereinkommen (gefährliche Abfälle). Die Vertragsstaaten dieser drei Übereinkommen führen seit 2013 ihre Konferenzen gemeinsam durch. Bundesrätin Simonetta Sommaruga wird die diesjährigen Konferenzen eröffnen, die vom 6. bis 17. Juni 2022 in Genf stattfinden. Das Ministertreffen findet am 1. Juni 2022 im schwedischen Stockholm in Verbindung mit dem internationalen Umwelttreffen Stockholm+50 statt.
Der Bundesrat hat am 25. Mai 2022 das Mandat der Schweizer Delegation für diese Vertragsparteienkonferenzen verabschiedet. Für die Konferenzen und die damit verbundenen Kontakte hat er Katrin Schneeberger, Direktorin des Bundesamts für Umwelt BAFU, den Titel der Staatssekretärin verliehen.
Die Vertragsparteienkonferenz des Stockholmer Übereinkommens soll darüber entscheiden, ob Perfluorhexansulfonsäure (PFHxS), ihre Salze und Vorläuferverbindungen in Anlage A des Übereinkommens aufgenommen und somit weltweit eliminiert werden sollen. Wie andere Perfluoralkylverbindungen (PFOS und PFOA), die bereits im Stockholmer Übereinkommen geregelt sind, verbleibt auch PFHxS über sehr lange Zeit in der Umwelt und kann sich in Menschen und Tieren anreichern. Bekannte Verwendungen dieser Stoffe sind beispielsweise wasser-, schmutz- und ölabweisende Beschichtungen von Teppichen, Papier, Leder und Textilien. In der Schweiz sind jedoch keine Verwendungen bekannt. Der Bundesrat hat für PFHxS, ihrer Salze und Vorläuferverbindungen bereits eine umfassende Verbotsregelung beschlossen. Diese tritt am 1. Oktober 2022 in Kraft. Die Schweizer Delegation unterstützt die Bestrebungen zur Elimination der Stoffe.
Die Schweiz und Ghana schlagen vor, dass im Basler Übereinkommen neu auch Exporte von nicht als gefährlich klassierten Elektronikabfällen notifikationspflichtig werden. Denn auch Elektronikschrott, der nicht als gefährlich gilt, kann Boden, Wasser und Luft belasten, wenn er nicht umweltgerecht und dem Stand der Technik entsprechend entsorgt wird. Mit dem Vorschlag kann sichergestellt werden, dass sämtlicher exportierter Elektronikschrott nur noch in Verwertungsanlagen gelangt, in denen Elektronikabfälle fachgerecht behandelt werden. Zudem sollen die im Übereinkommen beschriebenen Entsorgungs- und Recyclingverfahren angepasst werden.
Im Rotterdamer Übereinkommen schliesslich sollen zwei Industriechemikalien aufgenommen werden, und zwar Decabromdiphenylether und Perfluoroctansäure. Dies führt zu einer verstärkten Kontrolle des Handels. Die Herstellung, Inverkehrbringen und Verwendung dieser zwei Chemikalien sind in der Schweiz verboten.
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