Der Kanton Thurgau bezieht 60 Prozent der Trinkwassermenge aus Quell- und Grundwasserfassungen. Die Trinkwasserqualität ist gut und wird regelmässig vom kantonalen Laboratorium überprüft. Allerdings erfüllen viele Schutzzonen rund um die Wasserfassungen die gesetzlichen Vorgaben nur teilweise. Zugleich nimmt der Druck auf die Schutzzonen immer mehr zu, unter anderem durch die Bautätigkeit. Der Regierungsrat hat sich deshalb zum Ziel gesetzt, bis 2024 mindestens 90 Prozent der Trinkwassermenge aus Quell- und Grundwasserfassungen mit rechtskonform ausgeschiedenen Grundwasserschutzzonen zu sichern.
Zu Beginn des Projekts «Überprüfung der hydrogeologischen Grundlagen und Konformität der Grundwasserschutzzonen im Kanton Thurgau» war unklar, wie gross der Umfang und die Schwere von Nutzungskonflikten in Grundwasserschutzzonen tatsächlich sind. Hierzu liegen nun Resultate aus den ersten beiden Projektphasen vor. Sie zeigen den Handlungsbedarf auf.
Von den 228 Trinkwasserfassungen im Kanton wurden lediglich für die Hälfte der Fassungen die Grundwasserschutzzonen rechtsgültig ausgeschieden. Mehrheitlich entsprechen jedoch auch die rechtsgültig ausgeschiedenen Schutzzonen nicht mehr den gewässerschutzrechtlichen Anforderungen. Rund zwei Drittel sind nicht ausreichend dimensioniert.
71 Grundwasserschutzzonen wurden vor Ort überprüft. Zusammen liefern die mit ihnen geschützten Fassungen circa 96 Prozent der Trinkwassermenge, die im Thurgau aus Quell- und Grundwasser gewonnen wird. In allen vor Ort überprüften Schutzzonen wurden Nutzungskonflikte vorgefunden. Beispiele für solche Konflikte sind eine fehlende oder unzureichende Strassenentwässerung, Verletzungen der Grasnarbe, unzulässige Freizeitnutzung (zum Beispiel Reitweg oder Feuerstelle in der Schutzzone S1), nicht zulässige Parkplatzbeläge sowie unzulässige Bewässerung und Düngung (Gülle) von landwirtschaftlichen Kulturen in der Schutzzone S2.
Der Handlungsbedarf ist nicht überall gleich gross. In 17 Prozent der Konflikte ist er dringend, wobei viele dieser Konflikte mit relativ geringem Aufwand behoben werden können (beispielsweise Feuerstelle oder Holzlager verlegen, Zaun aufstellen).
In der nun bevorstehenden Projektphase 3 werden die Wasserversorgungen und die Gemeinden über die Erkenntnisse und die nötigen Massnahmen informiert. Anschliessend sollen die Massnahmen durch die Wasserversorgungen umgesetzt werden. Dabei können sie auf die Unterstützung des Amtes für Umwelt zählen.
Zwischenbericht zur Projektphase 1 und 2
Überprüfung der hydrogeologischen Grundlagen und rechtlichen Konformität der Grundwasserschutzzonen im Kanton Thurgau
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