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21. März 2022

WASSERAUFBEREITUNG

Verursachergerechte Finanzierung

Der Nationalrat möchte in pestizidbelasteten Gebieten Wasserversorgungsunternehmen unterstützen, damit diese notwendige Sanierungsmassnahmen umsetzen können. Er hat am Donnerstag eine entsprechende Motion gegen den Willen des Bundesrats angenommen.

Kurt Fluri (FDP/SO) plädiert für eine "verursacherorientierte Finanzierung der zusätzlichen Trinkwasseraufbereitungsanlagen", wie es im Titel seines Vorstosses heisst. Der Motionär macht geltend, dass verschiedene Wasserverarbeiter vor Millioneninvestitionen stünden, um Altlasten zu beheben. In vielen Fällen geht es um überschrittene Grenzwerte von Chlorothalonil. Auch wenn das Ausbringen des Schadstoffs inzwischen verboten wurde, ist damit zu rechnen, dass die ins Grundwasser durchgesickerten Metaboliten noch jahrzehntelang nachzuweisen sind.


Für die Trinkwasserversorgung zuständig sind die Gemeinden. Nutzen sie Grundwasser als Trinkwasser, muss dieses die Grenzwerte einhalten. Bei Überschreitung der Grenzwerte haben sie nur die Wahl, eine Fassung zu schliessen, Aufbereitungsanlagen einzubauen oder mit Wasserzufuhr aus unbelasteten Quellen den Schadstoffanteil im Mischwasser unter den Grenzwert zu drücken. Für die Zufuhr von unbelastetem Wasser braucht es oft neue Transportleitungen und Infrastrukturen. Der finanzielle Aufwand für die Trinkwasserversorger ist gross. Deshalb verlangt der Motionär, dass die Wasserversorger unterstützt werden. Eine Idee ist das Einrichten eines Trinkwasserfonds. Dieser müsste nach dem Verursacherprinzip gespeist werden.

Umweltministerin Simonetta Sommaruga wehrte sich erfolglos gegen den Vorstoss. Zwar wolle auch der Bundesrat die Bevölkerung mit sauberem Trinkwasser versorgen. Dies werde aber nicht durch teure und energieintensive technische Bauwerke erreicht. Aufwendige Aufbereitungsanlagen könnten sich ohnehin nur grosse Unternehmen leisten.


Sommaruga plädierte dafür, einen Bericht zum Thema abzuwarten, bevor die nächsten Schritte definiert werden. Eine verursachergerechte Mitfinanzierung der Massnahmen sei eine Möglichkeit. Mit der Überweisung der Motion könnten ihrer Ansicht nach jedoch falsche Erwartungen geweckt werden. (awp/sda)

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Kommentare (1)

Alfred Huber am 24.03 2022 um 20:45

Eigenfinazierung

Wasserversorgungen, die Grundwasser aus stark belasteten landwirtschaftlichen Flächen beziehen und das Rohwasser nicht die Anforderungen des Lebensmittelgesetzes erfüllen, müssen Massnahmen ergreifen, diese zu erfüllen. Ein Mitfinanzieren deren Massnahmen durch den Staat ist nicht die optimale Lösung, da damit viele noch nicht genannte Einschränkungen und Auflagen verbunden werden. Die Wasserversorgungen in der Schweiz werden durch Fachleute aus allen Bereichen gut geführt und das sollte auch so bleiben. Die Kantone haben oder bearbeiten flächendeckende generelle Projekte über das gesamte Kantonsgebiet, womit ein Wasserbezug aus nicht belasteten Standorten durchaus möglich sein kann. Es ist auch bei hohen Kostenfolgen immer noch besser ein Rohwasser zu fördern, dass ohne komplizierte und aufwendige Aufbereitungsverfahren sauber gemacht werden muss. Die Kosten sind durch Kanton, Gemeinden und Wasserversorgungen zu tragen. Selbst wenn damit eine Gebühren- und Tariferhöhung erfolgen muss, ist es besser als Gelder vom Staat zu beziehen.

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