Die weltweite Klimakrise erfordert ein entschlossenes Vorgehen zur vollständigen Vermeidung von CO2-Emissionen. Hauptverursacher dieser CO2-Emissionen ist im Kanton Zürich der Verkehr. Der Regierungsrat ist sich seiner Vorbildfunktion bewusst. Die Motorfahrzeuge des Kantons Zürich sollen darum möglichst energieeffizient und emissionsarm unterwegs sein – sei es bei Strassenreinigung und -unterhalt, den Dienstfahrzeugen oder bei der Polizei.
Diese Zielsetzung verfolgt unter anderem auch die kürzlich verabschiedete Strategie und das Handlungsprogramm «Digitalisierung und Nachhaltigkeit der Mobilität» im Kanton Zürich (RRB Nr. 729/2021), welche geeignete Rahmenbedingungen für eine zukunftsgerichtete Mobilität schaffen soll. Die PW-Flotte der Kantonspolizei verfügt heute schon zu 20 Prozent über alternativen Antrieb. Die bisherige Vorgabe für die umweltfreundliche Beschaffung von Motorfahrzeugen des Kantons stammt aus dem Jahr 2013. In der Zwischenzeit hat die Entwicklung emissionsfreier Antriebe grosse Fortschritte gemacht. Der Regierungsrat hat sich nun wesentlich ambitioniertere Ziele gesetzt.
Künftig wird der Kanton nur noch Fahrzeuge beschaffen, die im Betrieb CO2-frei sind. Voraussetzung ist, dass die Fahrzeuge stets voll einsatzfähig sind – insbesondere diejenigen der Blaulichtorganisationen. Darum sieht die Weisung auch vor, die nötige Infrastruktur zum Laden von batteriebetriebenen Elektrofahrzeugen und Betanken von Fahrzeugen mit Wasserstoffantrieb aufzubauen. Damit sollte es möglich sein, ab 2025 weitere Einsatzfahrzeuge der Kantonspolizei sowie leichte Nutzfahrzeuge und spätestens ab 2030 auch schwere Nutzfahrzeuge und Spezialfahrzeuge ausschliesslich mit Antrieben ohne CO2-Ausstoss zu beschaffen. So sollte, berücksichtigt man die Lebensdauer der Fahrzeuge, ab 2040 die Flotte des Kantons vollständig CO2-frei unterwegs sein.
Für schwere Nutzfahrzeuge erlässt der Kanton vorderhand noch keine verbindlichen Vorgaben. Denn hier ist das Angebot am Markt noch gering. Er wird auf Fahrzeuge mit alternativen Antrieben setzen, sobald diese verfügbar sind. Vorderhand beschränkt er sich auf die gezielte Förderung von Innovationen. Für Beschaffungen von Transportdienstleistungen, zum Beispiel bei Bauaufträgen, wird er künftig Zuschlagskriterien für den CO2-Ausstoss formulieren. Auf diese Weise fördert er im Transportmarkt eine Entwicklung hin zu CO2-freien Antrieben.
Zwar rechnet der Kanton mit Mehrinvestitionen für die Beschaffung von CO2-freien Fahrzeugen, die jedoch durch Einsparungen aufgrund geringerer Energie- und Unterhaltskosten mehr als kompensiert werden. Hinzu kommen die Investitionen in Ladestationen bei kantonalen Liegenschaften.
(Quelle: www.zh.ch)
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