Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln im Schweizer Wald ist grundsätzlich nicht gestattet. In Ausnahmefällen dürfen aber gewisse Mittel gespritzt werden, um das gelagerte Nadelholz vor dem Borkenkäfer zu schützen. Künftig würden im Kanton Zug aber keine Ausnahmebewilligungen mehr erteilt, teilte die Direktion des Innern mit. Dies gelte auch für Waldbesitzer, die nicht dem Verband angeschlossen seien.
Das gelagerte Holz soll mit alternativen Methoden vor dem Borkenkäferfrass und damit vor einem Wertverlust geschützt werden. Die Logistik und die Holzlagerung würden entsprechend angepasst. Zudem werde ein mechanischer Schutz getestet. Zu diesen gehörten etwa feinmaschige Netze.
Die Waldeigentümerschaft und das Amt für Wald und Wild seien sich bewusst, dass es eine gewisse Zeit dauere, bis wirkungsvolle Alternativen gefunden seien. Dies lohne sich aber, weil der Wald so frei von Pestiziden werde.
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