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24. März 2021

Ständerat

Mikroverunreinigungen im Abwasser reduzieren

Die Umweltkommission des Ständerates will die Reinigungsleistung der Schweizer ARA verbessern, damit problematische Stoffe möglichst nicht in die Gewässer gelangen. Deshalb unterstützt sie zwei Motionen zu diesem Thema, eine davon in modifizierter Form. Mit ihrer Änderung zielt die Kommission darauf ab, dass die Massnahmen gegen Mikroverunreinigungen effizient und kostenbewusst getroffen werden.

Die ständerätliche Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie beantragt ohne Gegenstimme, eine Motion für «Massnahmen zur Elimination von Mikroverunreinigungen in Abwasserreinigungsanlagen» in abgeänderter Fassung anzunehmen. Sie unterstützt die Forderung der Motion, mit zusätzlichen Anstrengungen Mikroverunreinigungen aus dem Siedlungsabwasser zu entfernen und so die Gewässer zu schützen.

Zusätzliche Reinigungsstufe

Die Änderung der Kommission betrifft die Auswahl jener Abwasserreinigungsanlagen (ARA), die Massnahmen gegen Mikroverunreinigungen umsetzen sollen. In ihrer ursprünglichen Version verlangt die Motion, dass generell alle ARA der Schweiz mit einer zusätzlichen Reinigungsstufe gegen Mikroverunreinigungen ausgerüstet werden müssen. Die Kommission beantragt, diesen zusätzlichen Ausbau auf jene ARA zu beschränken, deren Ausleitungen Grenzwertüberschreitungen zur Folge haben. Mit ihrer Änderung will die Kommission ein optimales Verhältnis von Kosten und Nutzen sicherstellen, wie dies auch der Bundesrat wünscht. Aus ihrer Sicht sollen Chemikalien und andere unerwünschte Stoffe prioritär dort aus dem Abwasser entfernt werden, wo Probleme auftreten. Die Kommission ist überzeugt, dass ein gezielter Ausbau der ARA den Schutz der Wasserlebewesen verbessert und die Belastung des Trinkwassers verringert.
Entfernung von Stickstoff aus dem Abwasser
Eine Motion, die ebenfalls die ARA betrifft, befürwortet die Kommission einstimmig. Dieser Vorstoss verlangt, dass die Schweizer ARA mehr Stickstoff aus dem Abwasser entfernen, als sie es heute tun. Die Kommission hält fest, dass der problematische Stickstoffeintrag in die Gewässer weiter gesenkt werden kann, wenn das Reduktionspotenzial bei den ARA besser ausgeschöpft wird. Ihrer Ansicht nach ist ein höherer Eliminationsgrad mit vertretbarem Aufwand erreichbar.

Besserer Schutz der Trinkwasserfassungen

Mit 11 zu 2 Stimmen beantragt die Kommission, eine vom Nationalrat geänderte Motion anzunehmen. Die Motion verpflichtet die Kantone, für die wichtigsten Grundwasserfassungen Zuströmbereiche festzulegen. Geregelt wird die finanzielle Unterstützung der kantonalen Umsetzungsarbeiten durch den Bund. Gemäss Änderung des Nationalrates sollen nur für jene Arbeiten Gelder fliessen, die bis Ende 2030 abgeschlossen sind. Für die Kommission ist das ein sinnvoller Anreiz, um die Umsetzung zu beschleunigen. Stimmt der Ständerat der Änderung zu, wird der Bundesrat beauftragt, eine Vorlage auszuarbeiten und in Vernehmlassung zu geben.

Keine Offensive zur Erkundung des Untergrunds

Mit Stichentscheid des Präsidenten beantragt die Kommission, eine weitere Motion abzulehnen. Diese fordert vom Bundesrat ein Programm zur schweizweiten Erkundung des Untergrunds. Das daraus gewonnene Wissen könnte verschiedenen Projekten zugutekommen, etwa im Bereich Geothermie, Ressourcengewinnung oder Einlagerung von CO2. Auch die Planung neuer Infrastrukturvorhaben würde vereinfacht, so die Motionäre. Die Kommission hegt zwar Sympathien für die Nutzbarmachung des ökonomischen und ökologischen Potenzials im Schweizer Untergrund. Sie befürchtet aber, dass bei einer Umsetzung des Vorstosses sowohl privatrechtliche als auch staatsrechtliche Grundsätze verletzt werden könnten.

Insbesondere sieht die Kommission die Eigentumsrechte privater Grundstücksbesitzer und die Souveränität der Kantone bezüglich Untergrund in Gefahr. Zudem hat die Kommission Bedenken, was die Kosten einer solchen Erkundungsoffensive angeht. Sie erwartet hohe Kosten von mehr als fünf Milliarden, deren Finanzierung noch ungeklärt sei. Vor diesem Hintergrund ist die Kommission der Auffassung, der Vorstoss sei nicht weiterzuverfolgen. Die Minderheit hält die Umsetzung der Motion für rechtlich unproblematisch. Die Kosten schätzt sie deutlich geringer ein, als es die Gegner der Motion tun, und verweist dabei auf die Angaben der Bundesverwaltung. Aus Sicht der Minderheit ist es sinnvoll, die Motion zu überweisen.

Photovoltaikanlagen auf Bundesimmobilien

Bei den Immobilien der Bundesverwaltung weist die Stromerzeugung aus Photovoltaik ein beachtliches Potenzial auf. Für die Kommission ist klar, dass der Bund mit gutem Beispiel vorangehen muss. Einstimmig unterstützt sie die Änderungen des Nationalrates an einer Motion, wonach der Bund alle geeigneten Dächer und Fassaden seiner Immobilien mit Photovoltaikanlagen ausrüsten und seine Sanierungsarbeiten beschleunigen muss, um Autonomie im Strombereich zu erreichen.

Im Weiteren beantragt die Kommission einstimmig, zwei Standesinitiativen zum Thema internationale Kerosinsteuer keine Folge zu geben. Die klimapolitischen Massnahmen im Flugverkehr hat die Kommission bereits im Rahmen der Totalrevision des CO2-Gesetzes vertieft diskutiert und eine Flugticketabgabe in diese Vorlage eingebracht. Sie sieht aktuell keinen weiteren Handlungsbedarf. Schliesslich hat die Kommission eine abgeänderte Motion einstimmig gutgeheissen. Diese Motion macht es möglich, rasch Massnahmen zu ergreifen, um die durch den Klimawandel verschlechterten Rahmenbedingungen für die Schweizer Waldbewirtschaftung zu verbessern.

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