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17. März 2021

Grundwasser

Besser vor Verschmutzung schützen

Das Parlament will beim Trinkwasserschutz die Kantone zusätzlich in die Pflicht nehmen. Sie sollen Zuströmbereiche für mehr Grundwasserfassungen bestimmen, bei denen Gefahr durch Verunreinigung besteht. Der Bund soll die Kantone finanziell unterstützen.

Der Nationalrat hat am 10. März mit 130 zu 50 Stimmen eine abgeänderte Motion von Ständerat Roberto Zanetti (SP/SO) angenommen. Sie verlangt, dass der Bund 40 Prozent des finanziellen Aufwands übernimmt, die den Kantonen durch die Verpflichtung entsteht.

Der Nationalrat hat als zusätzliche Bedingung eingefügt, dass die Arbeit bis Ende 2030 abgeschlossen sein muss, damit Geld fliesst. Die Kantone müssen zudem regelmässig über den Stand ihrer Arbeit berichten. Eine Mehrheit der Umweltkommission (Urek-N) ist der Auffassung, dass diese Planungsvorschrift zum Grundwasserschutz beitragen kann.

Nach Angaben der Urek-N verfügen zurzeit etwa 60 der insgesamt 18’000 Grundwasserfassungen über einen Zuströmbereich. Gemäss der Motion sollen es nun deutlich mehr werden. Der Zuströmbereich soll für alle Fassungen vorgeschrieben werden, die von öffentlichem Interesse oder von regionaler Bedeutung sind.

Wichtiges Anliegen

Der Bundesrat unterstützt das Anliegen. Umweltministerin Simonetta Sommaruga sagte, der Zuströmbereich sei ein wichtiger Teil einer Trinkwasserversorgung. Bestimmen müssen die Zuströmbereiche die Kantone. Das Trinkwasser sei der Bevölkerung ein wichtiges Anliegen.

Die Motion soll den Gesetzesvorschlag ergänzen, mit dem die Risiken durch Pestizide für das Grundwasser vermindert werden sollen. Allerdings ist zwischen den Räten umstritten, ob die Angelegenheit in den Gegenvorschlag aufgenommen oder aber in einem separaten Verfahren und einer Vernehmlassung geregelt werden soll.

Dieser Vorschlag, den das Parlament in der laufenden Session bereinigt, ist formell zwar kein indirekter Gegenvorschlag zur Trinkwasser- und zur Pestizidverbots-Initiative, soll dem Anliegen aber Wind aus den Segeln nehmen. Die abgeänderte Motion geht nun zurück an den Ständerat.

 

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