Die WAK-S beantragt ihrem Rat, sich dem Nationalrat beim von diesem geänderten Artikel 6a des Landwirtschaftsgesetzes (LwG) wie auch beim neu in die Vorlage aufgenommenen Artikel 164a LwG anzuschliessen. Sie erachtet insbesondere Artikel 164a als wichtiges Element in Bezug auf die Reduktion der Nährstoffüberschüsse, weil damit Transparenz und eine Basis für adäquates Eingreifen geschaffen werden.
Hingegen lehnt die Kommission die Aufnahme der Artikel 19 Absätze 1bis, 1ter und 1quater und 62d ins Gewässerschutzgesetz mit 7 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab. Die Mehrheit ist der Ansicht, man würde den Kantonen damit zu viele Auflagen machen, ohne dass eine Vernehmlassung stattgefunden habe. Die Minderheit argumentiert, die Kantone müssten die Zuströmbereiche ohnehin bezeichnen, mit den vom Nationalrat aufgenommenen Bestimmungen würden sie nun auch noch Unterstützung vom Bund erhalten. Zudem gehe es im Gesetz nur um den Grundsatz; die Kantone könnten bei der technischen Umsetzung dann durchaus einbezogen werden.
Ausserdem hat die Kommission zwei Rückkommensanträge knapp abgelehnt. Mit dem einen Antrag wurde Rückkommen auf die Artikel 9 Absatz 3 und 27 Absatz 1bis des Gewässerschutzgesetzes verlangt mit dem Ziel, nur für relevante Abbauprodukte einen Grenzwert ins Gesetz aufzunehmen.
Mit dem anderen wurde Rückkommen auf die Inkraftsetzungsbestimmung beantragt mit dem Ziel, dass das Gesetz nur bei einer Ablehnung der beiden das Trinkwasser betreffenden Volksinitiativen (18.096 und 19.025) in Kraft treten sollte.
Das Geschäft kommt in der Frühjahrssession in den Ständerat.
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