Die Abgeordnetenversammlung hat der Umkehrosmose-Filteranlage mit 24 zu 14 Stimmen zugestimmt. Städtische Gemeinden waren dem Vorhaben eher positiv gesinnt, ländliche eher kritisch. Die Anlage kostet rund zwei Millionen Franken, dazu kommen die Betriebskosten. Bis spätestens Ende 2021 soll sie in Betrieb sein.
Bereits vor einem Jahr hatte die SWG die Filteranlage in einem Pilotprojekt im kleineren Massstab getestet. Die nun genehmigte Filteranlage ist in dieser Grössenordnung schweizweit ein Novum.
Die SWG kündigte an, eine Haftungsklage zu prüfen. Gegen wen sich die Klage konkret richtet, ist noch unklar.
Vergangenen Februar wurde bekannt, dass das Trinkwasser im Kanton Bern an zahlreichen Orten zu viele Rückstände des Pestizids Chlorothalonil enthält. Vor allem im Seeland und im Oberaargau ist das Problem akut. Der Wirkstoff Chlorothalonil wird seit vielen Jahren in der Landwirtschaft in diversen Fungiziden, also Mitteln gegen Pilzkrankheiten, eingesetzt. Das Bundesamt für Landwirtschaft liess den Wirkstoff in den 70er-Jahren zu. Nun hat der Bund aber Chlorothalonil als «wahrscheinlich krebserregend» bezeichnet und die Anwendung per Anfang 2020 verboten. (sda)
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