Der Entscheid fiel mit 21 zu 1 Stimmen bei einer Enthaltung, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Konkret soll der Bundesrat beauftragt werden, gesetzliche Grundlagen zu schaffen, damit anhand einer Gesamtplanung geeignete Standorte für Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien bestimmt werden. Das soll ausdrücklich unter Einbezug der Kantone sowie der Verbände geschehen, denen ein Beschwerderecht zukommt.
In diesem Zusammenhang sistiert hat die Kommission eine parlamentarische Initiative von Sidney Kamerzin (CVP/VS). Diese fordert, dass das nationale Interesse an der Realisierung von Vorhaben zur Nutzung erneuerbarer Energien gegenüber anderen nationalen Interessen als vorrangig zu betrachten ist. Die Urek-N wird im kommenden Sommer nach eigenen Angaben weitere Möglichkeiten zur Beschleunigung der Verfahren prüfen.
Geäussert hat sich die Nationalratskommission schliesslich zu einer parlamentarischen Initiative von Bastien Girod (Grüne/ZH). Diese fordert, dass Biogas, Kleinwasserkraft, Wind und Geothermie neu mit Investitionsbeiträgen unterstützt werden.
Diese erneuerbaren Energien wurden bisher hauptsächlich mit der kostenorientierten Einspeisevergütung (KEV) unterstützt. Die KEV läuft Ende 2022 aus. Die parlamentarische Initiative von Girod möchte verhindern, dass danach eine Lücke bei den Förderinstrumenten entsteht. Die Kommission unterstützt das Anliegen mit 17 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen, wie es in der Mitteilung heisst. Mit der Initiative befasst sich nun die Schwesterkommission des Ständerats.
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