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05. Oktober 2020

Gasmarkt

Erster Privathaushalt wählt Gasanbieter selber aus

(sda) Seit Donnerstag, dem 1. Oktober, wählt der Luzerner Mehrfamilienhausbesitzer Thomas Schmidhauser den Lieferanten seines Heizgases frei. Er ist der erste seit 1974. Die Wettbewerbskommission hatte die lokalen Anbieter zur Öffnung ihres Netzes für Dritte gezwungen.

Die Wettbewerbskommission (Weko) befand, die lokalen Anbieter Energie Wasser Luzern Holding (ewl) und die Erdgas Zentralschweiz (EGZ) missbrauchten ihre marktbeherrschende Stellung. Sie büsste die beiden Unternehmen mit 2,6 Millionen Franken. Hausbesitzer Schmidhauser errang damit mit einer Einzelklage einen Sieg. Wie er am Freitag mitteilte, ist es dank der Weko auch anderen Privathaushalten in der Zentralschweiz möglich, den Gaslieferanten frei zu wählen.

EGZ und ewl hatten zuvor einer Drittlieferantin die Durchleitung über ihre Rohrleitungsnetze zur Belieferung von bestimmten Kundengruppen verweigert. Damit verunmöglichten sie den Endkunden die freie Wahl des Lieferanten.

Gegenüber der Weko verpflichteten sie sich, sämtlichen an ihre Netze angeschlossenen Endkunden den Lieferantenwechsel zu ermöglichen. Mit dem Entscheid öffnete die Behörde den Gasmarkt in der Zentralschweiz vollständig.

Im Gasmarkt bestehen indessen Rechtsunsicherheiten. Er ist nur rudimentär geregelt. Die Gasbranche und zwei Verbände regelten den Markt. Gemäss ihrer Vereinbarung haben nur Endkunden Zugang zum Gasnetz und damit Wahlfreiheit, die eine Mindestmenge von Erdgas beziehen und weitere Bedingungen erfüllen.

Mit einem neuen Gasversorgungsgesetz will der Bundesrat die Grundlage für eine geordnete Marktöffnung schaffen. Er sieht eine Teilmarktöffnung vor.

Analog zum Strommarktgesetz profitieren nur Endkunden ab einem gewissen Mindestbezug von der Wahlfreiheit. Im Rahmen der Klimaziele soll der Verbrauch des fossilen Energieträgers Erdgas sinken und die verbleibende Nachfrage durch erneuerbares Gas gedeckt werden.

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