Im Rahmen seiner Strategie im Umgang mit Naturgefahren beabsichtigt der Bund, das Erdbebenrisiko unter anderem auch bei den Infrastrukturen in seinem Zuständigkeitsbereich zu reduzieren. Dabei liegt der Fokus auf der systematischen Einhaltung der gültigen Baunormen und weiterer Richtlinien für Bauten und Anlagen, die dem Bund zur Genehmigung unterbreitet werden. Die systematische Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik beim Erstellen und Unterhalten von Infrastrukturen führt jedoch nur mittel- bis langfristig zu einer deutlichen Reduktion des Schadenpotentials. Zudem können die Erdbebenerschütterungen in der Nähe vom Epizentrum von starken Ereignissen die Normenwerte markant überschreiten. Somit muss bei solchen Ereignissen trotz der Umsetzung von präventiven Massnahmen mit Schäden gerechnet werden.
Infrastrukturbetreiber verfügen in der Regel über ein Notfall- und Kontinuitätsmanagement um Folgeschäden und Betriebsunterbrüche räumlich und zeitlich zu minimieren. Die Besonderheiten von Grossereignissen wie Erdbeben werden jedoch bei der Erarbeitung der entsprechenden Vorsorge- und Notfallplanungen selten spezifisch abgehandelt. Bei Erdbebenereignissen spielen Aspekte wie die Grösse des Schadensgebietes und somit die Verletzbarkeit von komplexen Netzsystemen eine zentrale Rolle und sind bei den vorhandenen generischen Planungen sachgerecht zu berücksichtigen.
Die BAFU-Publikation «Erdbeben im Notfall- und Kontinuitätsmanagement» zeigt auf, wie Infrastrukturbetreiber ihre Vorsorge- und Notfallplanungen hinsichtlich der Berücksichtigung von Erdbeben überprüfen können. Es werden dazu die notwendigen Grundlagen und Informationen über das Phänomen Erdbeben und über die Erdbebensicherheit von Infrastrukturen dargestellt.
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