Der Pflanzenschutzmittel-Wirkstoff Chlorothalonil wurde seit den 1970er-Jahren in der Schweizer Landwirtschaft eingesetzt. Nachdem das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) Ende 2019 diesen Wirkstoff in Bezug auf eine mögliche Gesundheitsgefährdung neu beurteilt und dessen Metaboliten für relevant erklärt hat, sind die Chlorothalonil-Metaboliten in den Fokus der Trinkwasserversorgung gerückt.
Im Rahmen einer Pilotstudie der Nationalen Grundwasserbeobachtung NAQUA, die das BAFU in enger Zusammenarbeit mit den kantonalen Fachstellen betreibt, wurden 2017 erstmals Metaboliten des Pflanzenschutzmittels Chlorothalonil im Grundwasser nachgewiesen. Das Wasserforschungsinstitut Eawag analysierte dabei mit Hilfe eines aufwändigen, spezifisch entwickelten Verfahrens Hunderte von Stoffen in Proben von 31 ausgewählten Messstellen.
2018 konnten diese spurenanalytischen Untersuchungen auf weitere Messstellen ausgedehnt und einer der Metaboliten bereits in einen Teil des Langzeitmonitorings von NAQUA, also die regelmässige Analytik im NAQUA-Messnetz, aufgenommen werden. Für 2019 liegt nun ein landesweiter Datensatz der NAQUA-Messstellen zu einem der Chlorothalonil-Metaboliten (R417888) vor.
Entsprechend angepasst und ergänzt mit dem Datensatz 2019 wurde das BAFU-Dossier «Chlorothalonil-Metaboliten im Grundwasser».
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Im Dezember 2019 beurteilte das BLV den Wirkstoff Chlorothalonil neu und stufte als Folge davon automatisch alle Abbauprodukte als relevant ein. Damit gilt für alle Chlorothalonil-Metaboliten ein vorsorglicher Höchstwert von 0,1 Mikrogramm pro Liter im Trinkwasser (Verordnung des EDI über Trinkwasser sowie Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen TBDV).
Grundwasser, das als Trinkwasser genutzt wird oder dafür vorgesehen ist, muss so beschaffen sein, dass es nach Anwendung einfacher Aufbereitungsverfahren die Anforderungen der Lebensmittelgesetzgebung einhält (Gewässerschutzverordnung GSchV). Daher gilt der Höchstwert der TBDV auch als Grenzwert («numerische Anforderung») für Grundwasser.
Alle Daten, die im Rahmen der Nationalen Grundwasserbeobachtung NAQUA erhoben werden, liegen den kantonalen Fachstellen vor. Die betroffenen Wasserversorger sind ebenfalls über die Ergebnisse informiert. Für detaillierte Informationen zur Grundwasser-Qualität vor Ort bzw. in einzelnen Gemeinden sind die kantonalen Fachstellen zuständig. Über die Trinkwasser-Qualität informieren die Wasserversorger die Konsumenten.
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