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03. März 2020

Kommentar: «nicht relevant» oder «relevant» ?

Wir wollen ein möglichst sauberes Wasser abgeben

Syngenta hat bekanntlich gegen das Verbot von Chlorothalonil Beschwerde eingereicht und kritisiert die Bundesbehörden in der NZZ vom 28. Februar scharf. Mit dem Verbot des Wirkstoffs und der Einstufen aller Metaboliten als relevant, hätten sie einen nicht wissenschaftlich basierten Entscheid gefällt.
Paul Sicher 

Ist es wirklich hilfreich, wenn jetzt eine Diskussion über die Einteilung in relevante und nicht relevante Metaboliten losgetreten wird? Immerhin, wenn der R471811 nun nicht relevant wäre, hätten wir ein grosses Problem gelöst. Ich bin aber überzeugt, das wäre ein wenig glaubwürdiger Weg. Denn es werden künftig noch weitere Fremdstoffe nachgewiesen werden, die nicht ins Grund- und Trinkwasser gehören. Wir müssen handeln und für die hohen Ansprüche der Konsumentinnen und Konsumenten und für jene der kommenden Generationen einstehen.

Als Wasserversorger wollen wir ein möglichst reines Wasser an die Bevölkerung abgeben – das ist unser Anspruch. Die Gesundheit der Bevölkerung hat oberste Priorität. Unabhängig davon, ob nun die Chlorothalonil-Metaboliten als relevant oder nicht relevant gelten, gehören diese Stoffe nicht ins Trinkwasser und nicht in die Ressource Grundwasser. Auch sind wir Lebensmittelbetriebe und keine Toxikologen, wir müssen uns auf die Bundesbehörden verlassen können. Es gilt deshalb nach wie vor, was das BLV seit dem 12.12.2019 kommuniziert; «alle Metaboliten von Chlorothalonil sind relevant». Bis ein Gericht gegebenenfalls anders entscheidet, sind diese Anweisungen des BLV die rechtlich gültigen.

In der Ressource Grundwasser haben wir nachweislich ein Qualitätsproblem, das wir als Branche angehen müssen. Wir wollen aufzeigen, welche nachhaltigen Massnahmen die Wasserversorgung zusammen den Behörden planen und ergreifen, um das Problem mittelfristig auch vor dem Hintergrund des Klimawandels zu lösen. Das braucht aber Zeit und seriöse Abklärung der Handlungsoptionen.

Wir müssen uns also die notwendige Zeit für ein besonnenes Handeln nehmen. Diese Zeit haben wir. Denn die Höchstwerte für die Chlorothalonil-Metaboliten sind als tief angesetzte Vorsorgewerte zu taxieren, nicht als toxikologisch begründete scharfe Maximalwerte. Wir sagen deshalb überzeugt und abgestützt auf diese Experteneinschätzung «Der Konsum von Hahnenwasser ist sicher, auch wenn die Höchstwerte für Chlorothalonil-Metaboliten überschritten werden. Nachhaltige Massnahmen für ein gesetzeskonformes Trinkwasser wird die Wasserversorgungsbranche evaluieren und aufgleisen».

 

siehe NZZ vom 28. Februar

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