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25. Februar 2020

Umwelt

Absage an Lockerung der Pestizid-Grenzwerte im Wasser

In der Schweiz gilt ab 1. April weiterhin ein Grenzwert von 0,1 Mikrogramm Pestizid pro Liter in Gewässern, aus denen Trinkwasser entnommen wird. Damit nimmt das Departement von Bundesrätin Simonetta Sommaruga Abstand von Plänen zur Lockerung der Vorschriften.

Doris Leuthard, die Vorgängerin von Simonetta Sommaruga, an der Spitze des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek), hatte die Grenzwerte noch erhöhen wollen. Das kam in der Vernehmlassung schlecht an, wie das Bundesamt für Umwelt (Bafu) schreibt. Für zwölf Pestizide führt die ab 1. April geltende neue Verordnung strengere Grenzwerte ein. Sie gelten als besonders problematisch für Wasserlebewesen. Für die anderen Pestizide gilt wie bisher generell der Grenzwert von 0,1 Mikrogramm pro Liter in allen Bächen, Flüssen und Seen.

Das umfasst auch das Unkrautvertilgungsmittel Glyphosat. Es gilt als mutmasslich krebserregend. In der Europäischen Union (EU) läuft die Zulassung Ende 2022 aus. Eine Verlängerung ist höchst umstritten. In der Schweiz ist der Verkauf des Herbizids rückläufig.

Nur teilweise strengere Grenzewerte

Unter den zwölf Pestiziden, für die strengere Grenzwerte gelten, findet sich das Insektizid Cypermethrin. Dieses findet etwa in der Viehhaltung Verwendung. Es ist für Wasserlebewesen sehr problematisch.

Im Weiteren unterscheidet die neue Verordnung zwischen Grenzwerten für Gewässer und Grenzwerten für Gewässern mit Trinkwasserentnahme. In «normalen» Gewässern geht es um den Schutz von Fischen, Krebsen, Wasserflöhen und anderen Lebewesen. Hier werden die Grenzwerte für 14 Stoffe erhöht. Nach Angaben des Bafu besteht bei ihnen aus wissenschaftlicher Sicht bis zu neuen Grenzwerten kein Risiko für die Gewässerfauna. Ein höherer Grenzwert gilt etwa für das Fungizid Cyprodinil.

Für Gewässer mit Trinkwasserentnahme gelten diese erhöhten Grenzwerte nicht. Dort sind generell weiterhin 0,1 Mikrogramm Pestizide pro Liter zugelassen. Die Pestizidbelastung dieser Gewässer darf damit nicht höher sein als jene des Trinkwassers.

 

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