Mitte Februar 2020 will sie die Vernehmlassung dazu eröffnen, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Der Gesetzesentwurf geht auf eine parlamentarische Initiative zurück, welcher die Wirtschaftskommissionen beider Räte zugestimmt hatten.
Bei der Risikoreduktion sollen nicht nur landwirtschaftliche Anwendungsbereiche, sondern auch jene der öffentlichen Hand sowie Privatanwendungen mit einbezogen werden. Die Branchen sollen Massnahmen zur Zielerreichung definieren. Ob die Ziele erreicht werden, soll anhand eines Monitorings überprüft werden.
Gemäss Medienmitteilung der WAK-S vom Oktober 2019 soll sich der Gesetzesentwurf an den Zielen und Terminvorgaben gemäss Nationalem Aktionsplan Pflanzenschutzmittel NAP richten. Der Schweizerische Verein des Gas und Wasserfaches SVGW erwartet demnach, dass auch das Zwischenziel 3 zum Schutz der Gewässer gemäss dem NAP in der PaIV 19.475 entsprechend verbindlich aufgenommen wird. Dieses Zwischenziel verlangt eine deutliche Reduktion der nicht relevanten Metaboliten im Grundwasser bis 2027.
Der SVGW wird den Gesetzesentwurf prüfen und sich bei Bedarf mit seinen Forderungen in die Vernehmlassung einbringen.
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