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10. Dezember 2019

Vorinformation für Wasserversorgungen

K-Tipp führt Pestizid-Messkampagne am Wasserhahn durch

Auf Anfang 2020 plant der K-Tipp eine Messkampagne über Pestizide im Hahnenwasser zu publizieren. Die Kampagne wurde bereits im Herbst durchgeführt, wie zahlreiche Wasserversorger dem SVGW meldeten.

Wie das Resultat der K-Tipp-Messkampagne ausfällt, ist uns nicht bekannt. Die Kampagne könnte jedoch Konsumentenfragen an die Wasserversorgungen auslösen. Denn verschiedene Versorgungsunternehmen haben uns gemeldet, dass sich die Messresultate des K-Tipp von denjenigen der Wasserversorger bzw. Kantonalen Lebensmittelkontrolle unterscheiden. Es gibt Fälle, bei denen in den Probenahme durch die Selbstkontrolle bzw. durch die Kantonalen Lebensmittelkontrolle keine Metaboliten von Chlorothalonil nachgewiesen wurden, in der Probenahme des K-Tipps hingegen schon. Die Diskrepanz ist unschön und sowohl für Konsumentinnen und Konsumenten wie auch die Wasserversorger schwierig einzuordnen. Eine solche Unsicherheit möchten wir unbedingt vermeiden, der SVGW hat deshalb mit dem K-Tipp Kontakt aufgenommen. Gemäss K-Tipp wurde die Messkampagne nach DIN 38407-36 mittels LC-MS/MS durchgeführt, das Verfahren sei verifiziert.

Extrem anspruchsvolle Analytik

Die analytische Bestimmung und Quantifizierung von Chlorothalonil-Metaboliten ist sehr anspruchsvoll für die Analytik. Die Messstandards sind neu und bedürfen einer ausgefeilten Qualitätssicherung. Die Kantonschemiker haben deshalb ihre Messresultate intensiv über Ringversuche konsolidiert und können damit einen aussagekräftigen und verlässlichen Qualitätswert garantieren. Aber trotz dieser Vorkehrungen liegt der Messfehler im Bereich von +/- 30%. Es gibt aber offenbar akkreditierte Labors, welche bis zu 3mal höhere Werte messen.

Möglicher Einfluss der Hausinstallation

Die Wasserversorgungen sind für die Trinkwasserqualität im Verteilnetz verantwortlich. Probenahmen in Haushalten können unter Umständen durch Hausinstallationen oder andere Umstände (z.B. Nutzung von Wasser aus privaten Quellen) beeinflusst werden, welche nicht in den Zuständigkeitsbereich der öffentlichen Wasserversorgungen fallen. Bei Abweichungen der Messresultate von den gesetzlichen Anforderungen ist diesem Umstand Rechnung zu tragen. Es gibt wohl noch andere Einflussfaktoren wie zum Beispiel jahreszeitliche Schwankungen.

Schlussfolgerung und Empfehlung

Die Messkampagne liefert Informationen zur Qualität am Wasserhahn in den Haushalten. Die Schweizer Wasserversorger haben nichts zu verstecken: Nachweise von Pestizidrückständen im Trinkwasser bestätigen den Handlungsbedarf im Trink- und Grundwasserschutz. Hier ist die Politik gefordert – die Wasserversorger können am Ende der Kette nur noch den möglichen «Schaden» begrenzen. Die Branche fordert seit Jahren wirksame Massnahmen (siehe verschiedene Positionspapiere). Oberstes Ziel der Wasserversorger ist die Einhaltung der geltenden Höchstwerte nach TBDV, der wirksame Schutz der Ressource ist das mittelfristige Ziel der Branche.

Wichtig ist ausserdem, dass die Wasserversorger weiterhin ihre Selbstkontrolle nach der Richtlinie W12 konsequent und professionell umsetzen und damit eine höchstmögliche Qualität garantieren. Dies ist auch zu kommunizieren. Auch bewährt sich der fachliche Austausch mit den kantonalen Laboratorien und anderen Fachexperten. Die Notwendigkeit der aktiven Information über anspruchsvolle Qualitätsthemen wird zunehmen, darauf muss man sich in der Trinkwasserbranche noch besser vorbereiten. Der SVGW möchte bei dieser Gelegenheit auf die zahlreichen Argumentarien für Wasserversorger im Intranet verweisen, aber auch auf die häufig gestellten Fragen und Antworten (FAQ). Auch die Publikation der Wasserqualitätsdaten aus der Selbstkontrolle wirkt vertrauensfördernd.

Auch im vorliegenden Fall dieser Studie des K-Tipp scheint uns zentral, dass allfällige Stellungnahmen zu den einzelnen Messresultaten in Abstimmung mit den kantonalen Laboratorien erfolgen. Wie bereits erwähnt, können die Resultate variieren, letztlich sind es immer Momentaufnahmen.

Qualitätssicherung

Ein Labor muss folgende Angaben zur Qualitätssicherung liefern können:

  1. Nachweis- und Bestimmungsgrenzen fĂĽr alle gemessenen Chlorothalonil-Metaboliten (die meisten Kantonalen Labore haben Bestimmungsgrenzen von 20 ng/L)
  2. Ermittelte Messunsicherheiten fĂĽr alle gemessenen Chlorothalonil-Metaboliten (in diesem Konzentrationsbereich sind 30 % ĂĽblich)
  3. Angaben zu den verwendeten internen Standards fĂĽr die Chlorothalonil-Metaboliten
  4. Werden Proben aufgestockt und wiederfindungskorrigiert angegeben?
  5. Hat das Labor an einem Ringversuch teilgenommen, bei dem die konkreten Abbauprodukte ĂĽberprĂĽft wurden?
  6. Hat das Labor am Ringversuch des Kompetenznetzwerk LabEaux im Herbst 2019 teilgenommen? Teilgenommen haben 14 Kantonale Labore, Gewässerschutz-Labore, Wasserversorgungen und Privatlabore. Der Ringversuch von LabEaux hat gezeigt, dass mit wenigen Ausnahmen alle Labore innerhalb von 30% Unterschied sind.

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