Nachdem das Abbauprodukt Chlorothalonil-Sulfonsäure vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) als relevant eingestuft wurde, haben Wasserversorger, deren Fassungen die neu festgelegten Höchstwerte überschritten, rasch möglichst gehandelt und Massnahmen umgesetzt. Die Wasserversorger können jedoch nur die Wirkung, nicht aber die Ursache des Problems bekämpfen. Sie fordern den Bund daher auf, ebenfalls umgehend zu handeln und ein sofortiges Verbot von Chlorothalonil auszusprechen, wie es bereits die Europäische Union (EU) getan hat.
Chlorothalonil ist in Pflanzenschutzmitteln seit den 1970er-Jahren als Wirkstoff gegen Pilzbefall zugelassen. Seither wurden jedes Jahr rund 30 bis 45 Tonnen des Fungizids eingesetzt. Am 26. Juni 2019 hat das BLV auf Basis einer Neubeurteilung aber befunden, dass beim Abbauprodukt Chlorothalonil-Sulfonsäure eine mögliche Gesundheitsgefährdung nicht ausgeschlossen werden kann und hat dieses vorsorglich als relevant eingestuft. Deshalb gelten seit Anfang Juli 2019 strenge Höchstwerte von 0,1 Mikrogramm pro Liter für die Konzentration dieser Abbauprodukte im Trinkwasser.
Die Wasserversorger wurden von der Lebensmittelkontrolle des Kantons auf Weisung des BLV aufgefordert, Messungen des Grundwassers sowie des gelieferten Trinkwassers durchzuführen. Überschreiten diese die gesetzlichen Höchstwerte, sollen innerhalb eines Monats entsprechende Massnahmen umgesetzt und das Problem innerhalb von zwei Jahren dauerhaft gelöst werden.
Auch im Kanton Solothurn überschreiten mehrere Grundwasserbrunnen den Höchstwert. In intensiver Zusammenarbeit mit den anderen Wasserversorgungen und dem kantonalen Amt für Umwelt haben einige Versorger, die von Überschreitungen betroffen sind, unmittelbar Massnahmen umgesetzt, um die gewohnte Qualität des Trinkwassers auch weiterhin gewährleisten zu können. Auch wurden die Konsumentinnen und Konsumenten unmittelbar informiert.
Erschwerend ist, dass eine einfache Aufbereitung des Trinkwassers, das von Chlorothalonil-Abbauprodukten betroffen ist, heute technisch nicht umsetzbar ist und dass erfahrungsgemäss solche Fremdstoffe für Jahre im Grundwasser bleiben. Der Kanton analysiert in enger Zusammenarbeit mit den Wasserversorgungen laufend die Situation, weitet die Messungen flächendeckend aus und definiert wo nötig weitere Massnahmen. Die Wasserversorger können als letztes Element einer Kette jedoch nur die Wirkung, nicht aber die Ursache des Problems bekämpfen. Der Einsatz dieses Pestizids wurde bisher leider nicht verboten. Die Wasserversorgungen des Kantons Solothurn fordern deshalb, dass ein sofortiges Verbot zum Einsatz des Pestizidwirkstoffs Chlorothalonil ausgesprochen wird.
Zudem müssen die Schweizer Trinkwasserressourcen verstärkt vor schädlichen Fremdstoffen geschützt werden. Der heutige Gesetzesvollzug schützt die Trinkwasserfassungen nicht genügend vor unerwünschten Fremdstoffen. Es braucht eine entsprechende Anpassung auf Bundesebene. Kritische Pflanzenschutzmittel müssen umgehend verboten werden. Die Wasserversorger werden aber das in ihrer Macht stehende tun, um die hohe Qualität des Trinkwassers als Lebensmittel weiterhin sicherstellen zu können.
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