Die Wirtschaftskommission des Ständerates hat mit 9 zu 0 Stimmen bei zwei Enthaltungen verschiedene Eckwerte definiert. Dabei sollen insbesondere die Ziele des Aktionsplans Pflanzenschutzmittel zur Risikoreduktion berücksichtigt werden. Nicht nur die landwirtschaftlichen Anwendungsbereiche, sondern auch jene der öffentlichen Hand sowie die Einsätze von Privaten sollen miteinbezogen werden. Auch die in den Reduktionszielen festgelegten Referenzjahre sollen Eingang finden. Für sämtliche Risikobereiche sollen mit einem umfassenden Monitoring des Pestizideinsatzes die Reduktionsziele beurteilt werden. Die Massnahmen, mit welchen die Ziele erreicht werden sollen, sollen die Branchen in erster Linie selbst definieren und publizieren. Darüber hinaus soll der Bund weitere mögliche Massnahmen prüfen.
Die Wirtschaftskommission des Ständerats geht davon aus, dass sie im ersten Quartal 2020 über den Gesetzesentwurf diskutieren kann. Er soll in Abstimmung mit der Agrarpolitik 2022+ behandelt werden. Die Schwesterkommission des Nationalrats hatte der Initiative der ständerätlichen Kommission oppositionslos zugestimmt.
Gemäss der Ständeratskommission handelt es sich nicht um einen indirekten Gegenvorschlag zur Trinkwasser- und zur Pestizidinitiative. Sie wolle sich vielmehr den Weg offenhalten, die agrarpolitischen Massnahmen des Bundes gezielt ergänzen zu können.
Die «Pestizidinitiative» verlangt ein Verbot synthetischer Pestizide. Mit der «Trinkwasserinitiative» sollen nur noch jene Bauern Subventionen erhalten, die auf den Einsatz von Pestiziden, vorbeugend oder systematisch verabreichte Antibiotika und zugekauftes Futter verzichten.
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