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12. September 2019

VKCS-Messkampagne zu den Rückständen von Pestiziden und Abbauprodukten im Trinkwasser

Griffige Vorsorge im Grundwasserschutz zwingend notwendig

Der Verband der Kantonschemiker Schweiz VKCS präsentierte heute die Resultate einer Messkampagne zu ausgewählten Pestiziden und Abbauprodukten im Trinkwasser. Dabei wurden 296 schweizweit verteilte Trinkwasserproben auf mehrere Pestizide untersucht, u.a. auch auf Abbauprodukte des Fungizids Chlorothalonil. Rund 169‘000 Personen konsumieren demnach Trinkwasser, das nicht den lebensmittelrechtlichen Anforderungen entspricht. Die Messkampagne bestätigt klar die Notwendigkeit für einen besseren Schutz der Trinkwasserressourcen. Der SVGW fordert daher verbindliche Massnahmen, um den gesetzlich verankerten vorsorglichen Grundwasserschutz konsequenter und mit griffigeren Gesetzen umzusetzen, u.a. bei der Zulassung und Anwendung von Pestiziden.
 , Paul Sicher, 

Die Trinkwasserqualität ist in den meisten Regionen der Schweiz nach wie vor sehr gut. Doch bei der Untersuchung von schweizweit 296 Trinkwasserproben auf ausgewählte Pestizide und Abbauprodukte, insbesondere die Abbauprodukte von Chlorothalonil, zeigten sich auch beunruhigende Befunde und Entwicklungen: Bei zwei Drittel der Proben konnte mindestens ein Pestizidwirkstoff oder ein Abbauprodukt nachgewiesen werden. Bei rund 4,5% der Proben wurde eine Höchstwertüberschreitung gemäss dem geltenden Lebensmittelrecht (TBDV) nachgewiesen. Die Proben repräsentieren rund 169‘000 Konsumentinnen und Konsumenten. Die betroffenen Versorgungen sind daran, die Konsumentinnen und Konsumenten zu informieren.

Zudem wurden fünf weitere, gesundheitlich nicht relevante Abbauprodukte von Pestiziden in Konzentrationen von über 0,1 Mikrogramm pro Liter festgestellt. Betroffen sind davon rund 386'000 Konsumentinnen und Konsumenten. Für diese Stoffe gibt es keinen gesetzlichen Höchstwert.

Vor allem im Mitteland finden sich Abbauprodukte des Fungizids Chlorothalonil in zu hohen Konzentrationen im Trinkwasser. Aber auch weitere Pestizide wie z.B. Atrazin werden nachgewiesen, die bereits vor mehr als 10 Jahren verboten wurden. Das ist ein deutlicher Warnhinweis, dass dringender Handlungsbedarf im Grund- und damit Trinkwasserschutz besteht.

Vorsorgeprinzip verletzt – bleibt den Wasserversorgern nur die Reparatur?

Die hohen Gehalte von Abbauprodukten von Chlorothalonil im Trinkwasser beschäftigen die Wasserversorger seit Wochen sehr intensiv. Gemäss der Weisung des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) wurden mehrere Abbauprodukte des seit den 1970er-Jahren eingesetzten Fungizids «Chlorothalonil» neu als relevant eingestuft. Damit gilt für diese Stoffe ab sofort ein Höchstwert von 0.1 Mikrogramm pro Liter.

Die Befunde des nationalen Screenings auf Pestizide im Trinkwasser zeigen. dass die Umsetzung der bestehenden Vollzugsinstrumente dem gesetzlich verankerten Vorsorgeprinzip nicht zu genügen vermag. Die Leidtragenden sind die Wasserversorger, für die es immer schwieriger wird, den Konsumentinnen und Konsumenten qualitativ einwandfreies Trinkwasser zu liefern.

 

Trinkwasserbelastung im Mittelland ist beunruhigend

Die Befunde sind für die Wasserversorger und für den Schweizerischen Verein des Gas- und Wasserfaches (SVGW) sehr beunruhigend. Im Mittelland weist nicht nur das Grundwasser, sondern wie zu erwarten war auch das Trinkwasser in einigen Gemeinden zu hohe Gehalte an Rückständen von Pestiziden und deren Abbauprodukten auf. Ebenso bestätigt auch diese Messkampagne, dass die heutigen Ansätze des Grundwasserschutzes keinen ausreichenden Schutz für das wichtigste Lebensmittel Trinkwasser bieten. Eine deutliche Warnung also.

Massnahmen zur Gewährleistung der Trinkwasserqualität

Die Wasserversorger sind verpflichtet umgehend Lösungen zur Einhaltung der gesetzlichen Höchstwerte zu finden. Nur dank rasch angegangener Massnahmen können die Konsumentinnen und Konsumenten das Trinkwasser auch weiterhin bedenkenlos geniessen. Mögliche «Reparatur»-Massnahmen sind die Ausserbetriebnahme der Fassung, das Mischen von Wasser oder der Bezug des Trinkwassers aus einem Verbund. Da dies in gewissen Regionen nicht so schnell möglich ist, mussten bereits mehrere Fassungen vorübergehend ausser Betrieb genommen werden. Eine Aufbereitung des belasteten Wassers ist bis heute nicht möglich resp. sehr teuer. Dies stellt die Gemeinden und Versorger vor enorme logistische und finanzielle Probleme.

Die Sofortmassnahmen sind zudem teure End-of-Pipe Massnahmen, sie lösen aber das Problem nicht. Es sind daher griffigere Massnahmen zum vorsorglichen Schutz der Trinkwasserfassungen nötig. Dafür setzt sich der SVGW weiter ein.

Weitere Informationen

SVGW will beim Zulassungsverfahren und der Vorsorge ansetzen

Um sicherzustellen, dass sich eine Situation wie mit den Chlorothalonil-Abbauprodukten nicht wiederholt, müssen aus Sicht der Wasserversorger u.a. zwei Stossrichtungen verbindlich verfolgt werden:

Zulassung von Pestiziden:
  • Der Pestizidwirkstoff Chlorothalonil ist in der Schweiz per sofort zu verbieten.
  • Kritische bzw. besonders giftige Pflanzenschutzmittel müssen generell verboten werden.
  • Mit der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln müssen auch die nötigen Verfahren vorliegen, um die Pestizide und deren Abbauprodukte im Grundwasser messen zu können. Nur damit können ein sinnvolles Monitoring und ein Schutz der Trinkwasserfassungen erreicht werden.
Schutz der Fassungen:
  • Der Einsatz von Pestiziden im Zuströmbereich ist so zu regeln und umzusetzen, dass das Grundwasser in den Schutzzonen frei von langlebigen Fremdstoffen ist und dass das Grundwasser weiterhin ohne Aufbereitung als Trinkwasser genutzt werden kann.

Weiterführende Links SVGW (Grundsatzpapiere)
Tagesschaubeitrag vom 12. September 2019

 

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Kommentare (1)

Denise, Ulrich am 13.09 2019 um 10:42

Vorsorge Grundwasserschutz

Guten Tag ich besuche schon seit geraumer Zeit Ihre Plattform und lese Ihre Newsletter und möchte Ihnen herzlich für Ihre wertvolle Arbeit danken! Am Berner Wassertag 2019 hörte ich Herrn Andreas Hirts Vortrag "Trinkwasser ohne Mikroverunreinigungen" und seither bin ich begeistert von dem, was Sie (die SVGW) publizieren. Wie verrückt ist es doch, diese "End-of-Pipe" "Lösungen" zu verfolgen, was Pestizidrückstände im Wasser angeht, als bei der Quelle, dem Ausbringen der Gifte anzusetzen? Als ich hörte, zu welchen Massnahmen die Wasserversorger verpflichtet sind im Fall Chlorothalonil (der ja nur das aktuellste Beispiel ist, ein Stoff auf den man plötzlich aufmerksam wurde und der darum heute beobachtet wird - von den unzähligen anderen Belastungen und vor allem Transformation Spurenstoffen im Trinkwasser ganz zu schweigen), dachte ich, das können nur die Schiltbürger. Die Wasserverorger sollen Wasser mischen zwecks Verdünnung?? Sollen Grundwasserfassungen ausser Betrieb nehmen (ja, haben wir denn endlos viel kostbares Wasser im Mittelland? Oder wie sah das letzten Sommer aus??) - Wie auch immer möglich: ich unterstütze die Pläne des SVGW zum Schutz des Trinkwassers voll und ganz! Freundliche Grüsse Denise Ulrich, Geografin

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