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26. August 2019

Umwelt

Aktionsplan gegen Pestizide ausserhalb der Landwirtschaft

Der Bundesrat soll einen Aktionsplan ausarbeiten, um den nicht-landwirtschaftlichen Pestizideinsatz zu reduzieren. Das fordern Nationalrätinnen und Nationalräte von links bis rechts. 68 Ratsmitglieder haben eine Motion von Nationalrat Karl Vogler (CSP/OW) unterzeichnet.

2017 hatte der Bundesrat einen Aktionsplan Pflanzenschutz verabschiedet. Dieser umfasst 51 Massnahmen, fokussiert sich aber sehr stark auf die Landwirtschaft, schreibt der Obwaldner Nationalrat Karl Vogler in seinem Vorstoss. Zur Reduktion des Pestizideinsatzes ausserhalb der Landwirtschaft seien keine Massnahmen vorgesehen. Diese Lücke gelte es zu schliessen, indem ein Aktionsplan erarbeitet werde, der sich auf den nicht-landwirtschaftlichen Einsatz von Pestiziden fokussiere.

Der Bundesrat beantragt dem Parlament, die Motion abzulehnen. Der Bund habe die nicht landwirtschaftliche Verwendung von Pestiziden als «nicht prioritär» eingestuft, schreibt er in einer Stellungnahme. Trotzdem enthalte der beschlossene Aktionsplan einige Massnahmen für diesen Bereich, etwa zur Kontrolle von Spritzgeräten.

Die Prioritäten sind gesetzt

Der Begriff Pestizid, so der Bundesrat weiter, umfasse sowohl Pflanzenschutzmittel als auch Biozide. Pflanzenschutzmittel dienten dazu, Pflanzen vor Schädlingen zu schützen. Sie können in der Landwirtschaft oder ausserhalb verwendet werden. Auch die Biozide setze man zur Bekämpfung von Organismen ein, aber nicht von solchen, die Pflanzen schädigten. Diese Produkte müssten vor ihrer Inverkehrbringung ein Zulassungsverfahren durchlaufen, wie es die Biozidprodukteverordnung vorschreibt. Ihre Verwendung wird durch die Bestimmungen der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung eingeschränkt. Gemäss seinem Titel zielt der vorliegende Vorstoss auf Pestizide ab, welche im Bereich Pflanzenschutz eingesetzt werden. Dies betreffe ausschliesslich Pflanzenschutzmittel.

Der Bundesrat hat 2017 den Aktionsplan Pflanzenschutzmittel verabschiedet, um den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und die damit verbundenen Risiken zu reduzieren. Experten der Bundesämter für Landwirtschaft, Umwelt und Lebensmittelsicherheit, der Direktion für Arbeit des SECO sowie von Agroscope haben zudem eine Situationsanalyse in den verschiedenen Anwendungsbereichen durchgeführt. Es wurden Prioritäten gesetzt, um dort die Probleme zu lösen, wo sie am dringendsten sind.

Erst bei Bedarf kommen neue Massnahmen

Trotzdem, so der Bundesrat in seiner Stellungnahme, enthalte der Aktionsplan einige Massnahmen für diesen Bereich, wie beispielsweise die Erstellung einer Liste der Produkte, die für die nicht berufliche Verwendung bewilligt sind. Zudem soll die Weiterbildungspflicht für die Inhaberinnen und Inhaber einer Fachbewilligung für berufliche Verwender auch ausserhalb der Landwirtschaft gelten. Der Bundesrat wird die Umsetzung des Aktionsplans 2023 evaluieren. Bei Bedarf könnten neue Massnahmen für ausserhalb der Landwirtschaft beschlossen werden. Sie würden dann die Massnahmen des bestehenden Aktionsplans ergänzen.

Der Bundesrat vertritt die Ansicht, dass folglich keine Notwendigkeit für einen spezifischen Aktionsplan «für die nicht landwirtschaftliche Verwendung von Pflanzenschutzmitteln» besteht.

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