Der Bundesrat hat das weitere Vorgehen bei der Vorlage Agrarpolitik ab dem Jahr 2022 (AP22+) festgelegt. Trotz teils heftiger Kritik in der Vernehmlassung hält er an den wichtigsten Pfeilern fest, die er vor neun Monaten kommuniziert hatte. Bis im ersten Quartal 2020 soll das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) eine Botschaft erstellen, mit der sich danach das Parlament befassen muss.
Eine Mehrheit unterstütze die vorgeschlagenen Ziele und Stossrichtungen, schreibt der Bundesrat in einer Mitteilung. Es zweifle aber niemand daran, dass die Agrarpolitik auf Gesetzesstufe an die heutigen Bedürfnisse angepasst werden müsse.
Der Bundesrat hat sich den Umweltschutz bei der Vorlage gross auf die Fahne geschrieben – dies auch vor dem Hintergrund der beiden hängigen Volksinitiativen sowie der kürzlich festgestellten Grenzwertüberschreitungen beim Fungizid Chlorothalonil. Ein generelles Verbot von Pflanzenschutzmitteln lehnt der Bundesrat zwar weiterhin ab, er möchte aber mit einem Massnahmenpaket «zentrale Anliegen der Trinkwasserinitiative» aufnehmen.
Dieses sei in der Vernehmlassung auf ein mehrheitlich positives Echo gestossen, schreibt der Bundesrat. Auch der Bauernverband verwies in den vergangenen Wochen in seinen ablehnenden Stellungnahmen zu den beiden Volksbegehren immer wieder auf die angedachten Massnahmen in diesem Bereich.
Zusätzlich hat der Bundesrat nun einen verbindlichen Absenkpfad für die landwirtschaftlichen Nährstoffverluste beschlossen. In der Agrarpolitik 22+ wird demnach eine Reduktion der Stickstoff- und Phosphorüberschüsse um mindestens 10 Prozent bis 2025 im Vergleich mit 2015 und um mindestens 20 Prozent bis 2030 gegenüber 2015 festgelegt. Offen ist, was passiert, wenn diese Ziele verfehlt werden.
Ebenfalls noch in Prüfung ist eine mögliche Gesetzesgrundlage, um bei wiederholten und in grossen Teilen der Schweiz festgestellten Überschreitungen von Grenzwerten von Pflanzenschutzmitteln in Oberflächengewässern Massnahmen ergreifen zu können. Unter Federführung des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) sollen Bund und Kantone in den kommenden Monaten Vorschläge machen, wie die Regierung schreibt.
Den Umfang der finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2022 bis 2025 will der Bundesrat nach der Vernehmlassung nicht anpassen. Mit 13,915 Milliarden Franken entsprechen sie der heutigen Grössenordnung. Weil es aber immer weniger Bauern gibt, bleibt mehr für jene, die weitermachen: Laut Bundesrat bekommt 2025 jeder Betrieb im Schnitt monatlich 1000 Franken mehr Subventionen.
Die Regierung will die Vorlage gegenüber dem Vernehmlassungsentwurf zudem etwas entschlacken:. So soll auf die vorgeschlagene Mittelverschiebung innerhalb der Milchzulagen, die Einführung eines Betriebsbeitrags und eines zweiteiligen Biodiversitätsfördersystems sowie auf die Revision des Pachtrechts verzichtet werden. Festhalten will er an seinem Vorschlag, die minimalen Anforderungen an die Ausbildung für neue Direktzahlungsbezüger zu erhöhen. Allerdings soll die Berufsprüfung nicht als Voraussetzung gelten.
Auch die Revision des bäuerlichen Bodenrechts soll trotz kritischer Äusserungen umgesetzt werden, weil sie laut dem Bundesrat «die bäuerlichen Familienbetriebe stärkt und gleichzeitig mehr Handlungsspielraum schafft».
Neu will der Bundesrat eine Gesetzesgrundlage schaffen, damit sich der Bund an Prämien von Wetterereignisversicherungen finanziell beteiligen kann. Damit will er die Landwirtschaft bei Ernteverlusten, die durch den Klimawandel verursacht werden, besser positionieren.
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