Die Weisung des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) richtet sich an die Kontrollstellen in den Kantonen und in Liechtenstein. Gültig ist sie seit letzten Donnerstag.
Wenn rasche Abhilfe möglich ist, müssen die Kontrollstellen verfügen, dass der Höchstwert für die relevanten Abbauprodukte von Chlorothalonil spätestens einen Monat ab Beanstandung eingehalten werden. Sind Massnahmen wie Mischen oder das Nutzen einer anderen Wasserquelle nicht möglich, muss eine Frist von zwei Jahren gesetzt werden.
Bei sechs Metaboliten oder Abbauprodukten von Chlorothalonil kann nicht ausgeschlossen werden, dass sie die Gesundheit gefährden - sie gelten damit als relevant. Das BLV schliesst nicht aus, dass künftig noch weitere Chlorothalonil-Metaboliten als relevant eingestuft werden. Auch für sie würde dann die neue Weisung gelten.
Der Wirkstoff Chlorothalonil wird in der Landwirtschaft seit den Siebzigerjahren als Fungizid eingesetzt, etwa beim Anbau von Kartoffeln, Getreide und Gemüse. Abbauprodukte können ins Grundwasser und somit auch ins Trinkwasser gelangen.
Zu hohe Chlorothalonil-Werte in mehreren Gemeinden haben in den vergangenen Wochen zu reden gegeben. Der Bund erwägt darum, die Bewilligung von Pflanzenschutzprodukten mit dem Wirkstoff zu widerrufen - ein Entscheid soll im Herbst fallen. Zurzeit läuft dazu eine Vernehmlassung für Umweltorganisationen.
Im März hatte die europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde erstmals darauf hingewiesen, dass für die Abbauprodukte von Chlorothalonil eine Gesundheitsgefährdung bestehen könne. Die EU erliess daraufhin ein Verbot des Pflanzenschutzmittels ab 2020.
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