Die Mehrheit des Nationalrates beurteilt sowohl die Trinkwasser- als auch die Pestizidverbotsinitiative als zu extrem und zu heikel in der Umsetzung. Zudem seien die vom Bundesrat in der Agrarpolitik für die Zeit nach 2022 (AP22+) und im Aktionsplan Pflanzenschutzmittel vorgesehenen Massnahmen wirkungsvoll genug.
Eine Minderheit des Nationalrates ist hingegen der Ansicht, der Handlungsbedarf sei eindeutig gegeben. Es wäre zudem verantwortungslos, jetzt keinen Gegenvorschlag auszuarbeiten. Sie setzte sich deshalb insbesondere für verbindliche Vorgaben auf Gesetzesstufe zur Reduktion der Pestizide und der Stickstoffbelastung ein. Die entsprechenden Anträge für Gegenvorschläge wurden jedoch ausnahmslos abgelehnt.
Der Schweizerische Verein des Gas- und Wasserfaches SVGW als Fachverband der Trinkwasserversorger ist enttäuscht über die Entscheide des Nationalrates und setzt auf die Weitsicht der Wirtschaftskommission des Ständerates (WAK-S), die das Geschäft am 27. Juni behandeln wird. Er hofft, dass die WAK-S den dringenden Handlungsbedarf zum Schutz der Trinkwasserressourcen erkennt und sich für die Ausarbeitung eines indirekten Gegenvorschlages und für griffigere Massnahmen als jene der AP22+ einsetzt. Dies entspricht auch der Forderung, welche die Landwirtschaftsdirektorenkonferenz (LDK) sowie die Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz (BPUK) in einem gemeinsamen Schreiben an Bundesrat Guy Parmelin gerichtet haben.
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