Für die vier Pestizid-Wirkstoffe Bentazon, Chloridazon, Fluopicolid und S-Metolachlor, die vor allem im Ackerbau eingesetzt werden, bestehen ausreichend Substitutionsprodukte oder andere Möglichkeiten zur Unkraut- oder Pilzbekämpfung. Gemäss dem Schweizerischen Bauernverband sollen diese Stoffe nicht mehr, auf jeden Fall nicht mehr in der Schutzzone S1, S2 und S3 eingesetzt werden, wie er in einer Medienmitteilung bekannt gibt.
Es ist zu hoffen, dass nun möglichst viele Landwirte rasch diese Empfehlung umsetzen werden, und diese Pestizide gar nicht mehr einsetzen – weder in den Schutzzonen noch in den Zuströmbereichen. Denn sind diese Stoffe resp. deren Abbauprodukte erst einmal im Grundwasser angelangt, verbleiben sie dort je nach hydrogeologischer Situation für 10 bis 20 Jahre.
Wir wissen immer noch nicht ausreichend Bescheid, wie Cocktails aus verschiedenen Fremdstoffen und Pestiziden auf Mensch und Umwelt wirken. Schon mehrmals mussten ursprünglich als «unbedenklich» eingestufte Fremdstoffe im Lebensmittel Trinkwasser später als «bedenklich» eingestuft werden, wie z.B. das Atrazin. Auch jüngst wurde ein Abbauprodukt des Fungizidwirkstoff Chlorthalonil, das in einigen Fassungen in erhöhten Konzentrationen nachgewiesen werden kann, später als «relevant» eingestuft. Diese Belastung der Wasserressourcen stellt die Wasserversorger vor grosse Herausforderungen.
Der nachhaltige Schutz der Trinkwasserressourcen kann nur durch einen effektiven vorsorglichen Schutz erreicht werden. Ein indirekter Gegenvorschlag zur Trinkwasserinitiative bietet jetzt die Möglichkeit, die nötigen griffige Massnahmen zum vorsorglichen Schutz der Trinkwasserfassungen politisch festzulegen. Am 20. Juni 2019 hat das Parlament die Möglichkeit diesen fälligen Schritt zu beschliessen. Die Trinkwasserversorger würden es sehr begrüssen, wenn sich das Parlament dann für einen indirekten Gegenvorschlag ausspricht, auch im Sinne des Trinkwasserschutzes. Der Handlungsbedarf ist klar gegeben.
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