Artikel 25 Absatz 2 des Mehrwertsteuergesetzes sieht für Dünger und Pflanzenschutzmittel einen reduzierten Steuersatz von 2,5 Prozent anstelle des Normalsatzes von 7,7 Prozent vor. Der Grund für die Einführung dieser Sonderregel sei wahrscheinlich der Wunsch gewesen die Landwirtschaft zu unterstützen. «Heute», so meint der Neuenburger Nationalrat Denis de la Reusille, «ist es aber nicht mehr vertretbar, dass auf diese Weise Substanzen gefördert werden, bei denen die Gefahr besteht, dass sie Böden, Gewässer, Tiere und Menschen schädigen und der Allgemeinheit Kosten verursachen.»
Diese Unterstützung der Landwirtschaft, so schreibt das Mitglied der Fraktion der Grünen weiter, verfehle insofern ihr Ziel, als dass viele Landwirtschaftsbetriebe den Einsatz der schädlichsten Pflanzenschutzmittel reduzieren würden oder gar ganz darauf verzichteten, während dieselben Substanzen ausserhalb der Landwirtschaft teils in grossen Mengen verwendet würden.
Damit ein deutlicher Anreiz für eine umweltfreundliche, auf die Produzenten- wie die Konsumentenseite Rücksicht nehmende Landwirtschaft geschaffen werde, so fordert es die Motion, solle der Bundesrat die Pflanzenschutzmittel bei der Mehrwertsteuer dem Normalsatz unterstellen und die zusätzlichen Einnahmen dafür einsetzen, eine Landwirtschaft ohne synthetische Pflanzenschutzmittel zu fördern.
In seiner Stellungnahme zur Motion schreibt der Bundesrat: «Bei der Einführung der Mehrwertsteuer im Jahr 1995 wurden sowohl die Lebensmittel als auch die Vorleistungen der Landwirtschaft dem reduzierten Steuersatz unterstellt. Dabei wurde wie unter der Warenumsatzsteuer kein Unterschied gemacht, ob die betreffenden Produkte inner- oder ausserhalb der Landwirtschaft zur Anwendung kommen. Eine solche Unterscheidung ist im Übrigen auch kaum umsetzbar.»
Damit die Nahrungsmittel auf dem Weg «vom Acker auf den Teller» steuerlich nicht mehrfach belastet würden, könne innerhalb der Wertschöpfungskette jeweils die auf den Vorleistungen lastende Mehrwertsteuer als Vorsteuer abgezogen werden. Bei vollem Vorsteuerabzug entfalten höhere Steuersätze auf Vorleistungen keinerlei Lenkungswirkung. Wegen der Subventionen könne jedoch in der Landwirtschaft nicht die ganze Vorsteuer in Abzug gebracht werden. Eine Unterstellung der Pflanzenschutzmittel unter den Normalsatz hätte deshalb im Bereich der Landwirtschaft Mehreinnahmen von rund zwei Millionen Franken zur Folge. Etwas grösser wären mit grob geschätzt fünf Millionen Franken die zusätzlichen Mehrwertsteuer-Einnahmen aus dem Konsum von Pflanzenschutzmitteln durch Privatpersonen sowie nicht steuerpflichtige Körperschaften und Unternehmen. «Insgesamt», so der Bundesrat in seiner Stellungnahme, «wäre also die Lenkungswirkung der Unterstellung der Pflanzenschutzmittel unter den Normalsatz gering.» Der Bundesrat plädiert deshalb für eine Ablehnung der Motion von Nationalrat de la Reussille.
Der Bundesrat will gemäss Aktionsplan zur Risikoreduktion und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln vom 6. September 2017 die Risiken des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln reduzieren und Alternativen zum chemischen Pflanzenschutz fördern. Eine Unterstellung der Pflanzenschutzmittel unter den Normalsatz der Mehrwertsteuer wäre, jedoch wenig effektiv und würde entsprechend im Aktionsplan nicht thematisiert. Im Übrigen sollen die verschiedenen Vorleistungen der Landwirtschaft auch weiterhin steuerlich gleichbehandelt werden. Dies diene nicht zuletzt der einfacheren Handhabung der Mehrwertsteuer im Bereich der Landwirtschaft.
Der SVGW hat in seiner Stellungnahme zum Aktionsplan Pflanzenschutzmittel bereits auf die störenden unterschiedlichen Mehrwertsteuersätze hingewiesen und diesen Umstand kritisiert.
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