Das Bundesverwaltungsgericht hat vier Beschwerden des WWF gutgeheissen, weil der Ausschluss der Umweltorganisation beim Bewilligungsverfahren ein schwere Gehörsverletzung darstellt. Ein solcher Fehler kann nur in leichten Fällen im Nachhinein wieder gut gemacht werden. Ein solcher Fall liegt gemäss Bundesverwaltungsgericht aber nicht vor. Die vier aktuellen Urteile des Bundesverwaltungsgerichts beruhen auf einem Leitentscheid des Bundesgerichts vom Februar vergangenen Jahres. Damals kamen die Lausanner Richter zum Schluss, dass der WWF aufgrund seines Verbandsbeschwerderechts berechtigt sei, bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln mitzureden.
Der WWF hatte 2015 über die Website des BLW erfahren, dass das Bundesamt ein Prüfungsverfahren zu verschiedenen Pflanzenschutzmitteln durchführt. Die Umweltorganisation verlangte, an diesem Verfahren teilnehmen zu können. Das BLW wies das Gesuch mit der Begründung ab, dass ein «konkreter räumlicher Bezug» fehle, und damit das Verbandsbeschwerderecht nicht zum Tragen komme. Das Bundesverwaltungsgericht hob diesen Entscheid auf. Eine Beschwerde des BLW blieb ohne Erfolg. Während der eine Fall bis ans Bundesgericht gezogen wurde, blieben die nun aktuell entschiedenen Dossiers betreffend der Wirkstoffe Dimethoate und Epoxyconazol, die als Insektizid bzw. Fungizid eingesetzt werden, beim Bundesverwaltungsgericht sistiert.
Der WWF zeigte sich sehr erfreut über die Entscheide des Bundesverwaltungsgerichts, wie er auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA schreibt. In den Urteilen wurden nicht nur die Bewilligungen aufgehoben, sondern auch ein abermaliges Sistierungsgesuch des Bundesamts für die vorliegenden Fälle abgewiesen. Der WWF nimmt gemäss seiner Stellungnahme an, dass das BLW mit dem Sistierungsgesuch die Absicht verfolgte, die strittigen Pestizidbewilligungen möglichst lange aufrecht zu halten.
Trotz des laufenden Beschwerdeverfahrens erliess das BLW weitere Bewilligungen, ohne den WWF einzubeziehen. Dies geht aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hervor. Nach Ansicht des WWF sind auch diese Bewilligungen aufzuheben, weil sie am gleichen Rechtsmangel leiden, wie die nun aufgehobenen Bewilligungen. Würde dies nicht erfolgen, käme dies einem seltsamen Zustand der Rechtsungleichheit für verschiedene Bewilligungsinhaber gleich, schreibt der WWF.
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