Trinkwasser ist das höchste Gut. Während die Gemeinden die Versorgung der Bevölkerung sicherstellen, schafft der Kanton die Grundlagen, damit auf seinem gesamten Gebiet langfristig ausreichend, qualitativ einwandfreies Trinkwasser zur Verfügung steht. Die Herausforderungen der nächsten Jahre sind gross: Die Bevölkerung wächst stetig, wegen des Klimawandels ist mit mehr und längeren heissen Trockenphasen zu rechnen. Zugleich stehen die Wasserversorgungen zunehmend in Konkurrenz mit anderen Nutzungen wie beispielsweise neuen Bauten und Infrastrukturen, die in Grundwassergebieten entstehen.
Die kantonale Wasserversorgungsplanung muss frühzeitig auf diese Entwicklungen reagieren, weil Wasserversorgungsanlagen auf eine lange Lebensdauer hin erstellt werden und keine kurzfristigen Anpassungen möglich sind. Der Regierungsrat hat deshalb Ende 2015 das Amt für Umwelt beauftragt, eine neue koordinierte Trinkwasserversorgungsplanung von regionaler und überregionaler Bedeutung (kurz KWVP) zu erarbeiten. Das Projektteam bestand aus Vertretern von kantonalen Fachstellen und Wasserversorgungen der Gemeinden. Das Ergebnis liegt nun in Form eines Berichts vor, den der Regierungsrat zur Kenntnis genommen hat.
Die koordinierte Wasserversorgungsplanung zeigt auf, inwieweit sich die einzelnen Regionen und die darin definierten Sektoren eigenständig mit Trinkwasser versorgen können. Die gute Nachricht ist, dass der Kanton Thurgau insgesamt auch in den kommenden Jahrzehnten über ausreichend Trinkwasser verfügen wird. Ab 2030 zeichnen sich jedoch im normalen Betrieb bei mittlerem Bedarf Defizite für die Regionen Frauenfeld und Amriswil ab. Bei maximalem Bedarf wird es im Jahr 2050 in den Regionen Kreuzlingen, Amriswil, Frauenfeld und Münchwilen zu erheblichen Fehlmengen kommen, die ausgeglichen werden müssen. In der Region Amriswil können die Defizite bis 2050 über die vorgesehenen Ausbauten der Seewasserwerke ausgeglichen werden.
Die koordinierte Trinkwasserversorgungsplanung leitet aus diesen Erkenntnissen 18 Massnahmen ab, um die langfristige Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft mit genügend einwandfreiem Trinkwasser sicherzustellen. Umgesetzt werden sollen diese in mehreren Handlungsfeldern, wobei ein Schwerpunkt auf der Überarbeitung des kantonalen Richtplans liegen wird (voraussichtlich 2020/2021). Darin könnte unter anderem die Neuerschliessung von Grundwasservorkommen oder der Neubau von grossen Transferverbindungen zwischen den Regionen aufgenommen werden. Den Gemeinden beziehunsweise Trinkwasserversorgungen werden die notwendigen Planungsgrundlagen für die «Generelle Wasserversorgungsplanung (GWP)» zur Verfügung gestellt, damit sie die erkannten Defizite angehen können. Dazu gehört unter anderem, dass die Verluste durch defekte oder undichte Leitungen behoben werden, weil dieses verlorene Wasser bei Wasserknappheit fehlt. Die erarbeiteten Erkenntnisse fliessen auch in die Schutzzonenausscheidung von Wasserfassungen ein. Hier besteht ein Vollzugsdefizit. Die Schutzzonen um Trinkwasserfassungen sind vielerorts noch nicht konsequent ausgeschieden worden.
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