Es sei «unverständlich», dass dort nicht schon früher auf die finanziellen Probleme des kantonalen Wasserfonds reagiert worden sei. Das sagte etwa FDP-Fraktionssprecher Peter Sommer. Der neue BVE-Vorsteher Christoph Neuhaus müsse jetzt auslöffeln, was ihm andere eingebrockt hätten, sagte auch SVP-Faktionssprecher Lars Guggisberg. Er beantragte im Namen seiner Fraktion Rückweisung des Geschäfts, weil kleine Wasserversorgungen auf dem Land besonders stark von den geplanten Sanierungsmassnahmen betroffen seien.
Im Grossen Rat lautete aber der Tenor, die Sanierung des Fonds sei dringlich. Eine Rückweisung der Gesetzesänderung, mit welcher der Fonds saniert werden soll, liege nicht drin. Je länger man mit der
Sanierung zuwarte, desto grösser werde das Loch im Fonds.
Allerdings fand eine Ratsmehrheit im Gegensatz zum Regierungsrat auch, eine zweite Gesetzeslesung liege drin. Gleich dermassen beeilen müsse man sich nicht. Wenn eine zweite Lesung durchgeführt
werde, könne die vorberatende Kommission auch noch zusätzliche Abklärungen vornehmen. Es gelte abzuklären, ob eine Härtefallregelung für besonders stark betroffene Wasserversorgungen nötig sei. Der Grosse Rat stimmte einem entsprechenden Antrag der FDP-Fraktion zu.
Ebenfalls angenommen wurde ein Antrag der EVP-Fraktion, die Kommission solle den Unterschied von Erweiterungen und Erneuerungen von Trinkwasserversorgungen nochmals prüfen. Das revidierte
kantonale Wasserversorgungsgesetz passierte mit sieben Gegenstimmen die Schlussabstimmung in erster Lesung.
Der kantonale Wasserfonds wird gespiesen aus den Einnahmen, welche der Kanton durch die Erteilung von Trinkwasserkonzessionen einnimmt. Mit den Fondsmitteln subventioniert der Kanton Bern Investitionen der Trinkwasserversorger im Kanton Bern. Der Fonds dient dabei dem Kanton Bern als Instrument, um die regionale Zusammenarbeit bei der Trinkwasserversorgung zu fördern. Wasserversorger erhalten nämlich nur dann kantonale Subventionen, wenn die Werterhaltungskosten eine gewisse Höhe überschreiten.
Das Problem beim kantonalen Wasserfonds ist, dass durch die angestrebte Regionalisierung und wegen Leistungserhöhungen verschiedener Wasserversorger die Zahl der beitragsberechtigten
Projekte stark zugenommen hat. Im Fonds befanden sich vor einem Jahr zwar noch 3,6 Mio. Franken, doch waren bereits Beiträge von rund 40 Mio. Franken zugesichert.
Mit der vom Grossen Rat eingeleiteten Revision des kantonalen Wasserversorgungsgesetzes soll künftig gelten, dass Erneuerungen von Transportleitungen nicht mehr beitragsberechtigt sind. Auch
steigen die Schwellenwerte für die Beitragsberechtigung von Trinkwasserversorgern. Auf diese Weise wird der Kanton Bern dem Wasserfonds weniger Geld entnehmen müssen.
Die Konzessionsabgaben zu erhöhen, kam für die Kantonsregierung nicht in Frage. Die Abgaben seien im Kanton Bern im Vergleich zu anderen Kantonen bereits eher hoch, argumentierte der
Regierungsrat.
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Revision Wasserversorgungsgesetz