Der SVGW bedauert diesen Entscheid sehr, hat sich der Trinkwasserverband doch mit grossem Engagement für einen substanziellen Gegenvorschlag eingesetzt – immer mit dem Ziel, den Trinkwasserressourcenschutz auch langfristig sicherzustellen. Die Trinkwasserinitiative nimmt zentrale Anliegen der Wasserversorger auf. Wichtige vom SVGW vorgeschlagene Massnahmen wie zum Beispiel die Wasserversorgungsplanung oder eine regional differenzierte Reduktion des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln aber fehlen.
Es ist unverständlich, wieso keine der vorgeschlagenen Massnahmen für einen verbesserten Schutz der Trinkwasserressourcen von der Kommission weiterverfolgt wird, zumal der Handlungsbedarf selbst von Bundesstellen bestätigt wird und die pragmatischen Vorschläge des SVGW von vielen Kantonen gestützt werden.
Dass die Agrarpolitik ab 2022 (AP22+) die drängenden Wasserprobleme zu lösen vermag, ist wenig realistisch: Denn ob und in welcher Form die AP22+ tatsächlich beschlossen und umgesetzt wird und welche Massnahmen für den Gewässer- und Trinkwasserschutz darin enthalten sein werden, ist noch völlig unklar. Inhaltlich stützt sich die AP22+ auch auf den wenig ambitionierten und wenig verbindlichen Aktionsplan Pflanzenschutzmittel ab.
Nicht akzeptabel ist auch die Tatsache, dass das Paket der AP22+ erst nach der Abstimmung ĂĽber die Trinkwasserinitiative geschnĂĽrt werden soll. Dies bedeutet auch, dass zum Zeitpunkt der Abstimmung zur Trinkwasserinitiative das Stimmvolk, aber auch die Wasserversorger, nicht wissen, wie denn die AP22+ als Antwort auf die Trinkwasserinitiative aussehen wird.
Noch kann die laufende Vernehmlassung zur AP22+ genutzt werden, um eine substanzielle Nachbesserung des Massnahmenpaketes «Trinkwasser» zu fordern. Anfang März wird die Vernehmlassungsfrist für die AP22+ ablaufen – danach wird man mehr wissen. Der SVGW wird die weiteren Entwicklungen genau beobachten und zu gegebener Zeit über weitere Massnahmen befinden.
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