Der Bundesrat hat im Dezember 2018 dem Parlament die Trinkwasser-Initiative (TWI) ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung empfohlen. Er wies dabei darauf hin, dass der Bund mit seinem Aktionsplan bereits Massnahmen ergriffen habe, die im Rahmen der AP 22+ noch verstärkt und ergänzt werden sollen, etwa durch schärfere Zulassungsbedingungen und mit der Förderung eines reduzierten Einsatzes an Pestiziden.
Damit ist die Option Gegenvorschlag aber noch nicht vom Tisch. Im Ständerat arbeitet man an entsprechenden Plänen, wie der «Tages-Anzeiger» unlängst berichtete. Der im Artikel zitierte Solothurner SP-Ständerat Roberto Zanetti bestätigte auf Anfrage der «Bauernzeitung» die Vorstösse im Ständerat. Federführend, so Roberto Zanetti, sei sein Berner BDP-Kollege Werner Luginbühl.
Den beiden Ständeräten schwebt ein indirekter Gegenvorschlag mit gleich mehreren Zielen vor: Reinnehmen möchten sie einerseits Massnahmen für einen verbesserten Gewässerschutz, so etwa ausgeweitete Schutzzonen für Oberflächengewässer: Forderungen, die auch der SVGW durchaus für angebracht hält. Andererseits soll der indirekte Gegenvorschlag agrarpolitische Massnahmen betreffen, dazu gehört unter anderem eine Lenkungsabgabe für Pflanzenschutzmittel, auf die der Bund sowohl im Aktionsplan wie auch in der Botschaft zur AP 22+ verzichtete.
Nächster Punkt auf der Agenda ist nun die Sitzung der ständerätlichen Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK) am 11. Februar dieses Jahres, wo sowohl der SVGW als auch der Schweizer Bauernverband (SBV) eine Stellungnahme abgeben werden. Die breitere Strategie würde dann laut Roberto Zanetti zusätzlich auch noch die Einbindung der ständerätlichen Wirtschaftskommission (WAK) nötig machen.
Für den Verband Bio Suisse ist die Beschränkung auf betriebseigenes Futter das zentrale Problem der Trinkwasser-Initiative. Gleichzeitig erhofft man sich aus dem Volksbegehren Rückenwind für griffige Reduktionsmassnahmen betreffend Pflanzenschutzmittel. «Im Moment kann nur die UREK des Ständerates diesen Knoten lösen», sagt Politchef Martin Bossard. Man müsse den Initianten einen roten Teppich in Form eines guten Gegenvorschlags ausrollen, damit sie die Initiative zurückziehen können, so Martin Bossard.
Der Schweizer Bauernverband (SBV) lehnt einen Gegenvorschlag  ab: «Wir werden bei beiden Initiativen Überzeugungsarbeit leisten, um einen Gegenvorschlag zu verhindern», sagte der stellvertretende Direktor Urs Schneider im Interview mit der «Bauernzeitung»: «Bei einem Gegenvorschlag befürchten wir, dass zu weitreichende Zugeständnisse gemacht werden müssen, die fundamentale Veränderungen zur Folge haben.»
Zudem drohten Allianzen auseinanderzubrechen, so Schneider, etwa wenn bei einem Gegenvorschlag zur TWI die Bioproduktion rausgenommen würde. Oder wenn bei der Pestizid-Verbotsinitiative mittels Gegenvorschlag die Importprodukte rausgenommen würden. Urs Schneider ist aber optimistisch: «Nach heutigem Kenntnisstand gehen wir davon aus, dass die Chance in den Kommissionen einen Gegenvorschlag zu vermeiden, gut ist.»
Roberto Zanetti empfiehlt dem Bauernverband, den Entscheid noch einmal zu überdenken: «Volles Risiko würde ich nicht fahren», meint der Ständerat: Die Hornkuh-Initiative habe gezeigt, welches Potenzial solche Begehren von glaubwürdigen Einzelpersonen hätten. «Ein Ja würde zu einer Revolution in der Agrarpolitik führen», warnt er. Deshalb habe er auch den Schritt des Bundesrates nicht ganz verstanden. Er persönlich werde der TWI zustimmen, sollte es keinen Gegenvorschlag geben.
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