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13. Dezember 2018

Fragestunde im Nationalrat

Bereinigung nach dem Verursacherprinzip

SVP-Nationalrätin Nadja Pieren wollte in der Fragestunde des Parlamentes Auskunft über das «Nitratprojekt Gäu» der Kantone Solothurn und Bern. Der Bundesrat beantwortete die Fragen und bestätigte die Finanzierung der notwendigen Sanierungsmassnahmen im Gäu aus dem Agrarbudget.

Aus welcher Kasse und in welchem Umfang wird das Nitratprojekt Gäu der Kantone Solothurn und Bern vom Bund mitfinanziert? Wird es nicht zweckentfremdet finanziert, wenn es aus dem «Topf» des Agrarbudgets kommt? Und ist der Wert von 25 Milligramm Nitratgehalt pro Liter Wasser nicht sehr tief angesetzt? Auf diese und andere Fragen wollte die Berner SVP-Politikerin Nadja Pieren an der letzten Fragestunde des Nationalrates einige Antworten. Zudem wollte sie wissen, ab welchem Wert der Bundesrat eine Gesundheitsgefährdung für wahrscheinlich erachtet? Und inwiefern wurden Eintragsquellen ausserhalb der Landwirtschaft miteinbezogen? Welche Bedeutung kommen dabei zum Beispiel Sportplätzen, Golf- und Freizeitanlagen, dem Wald oder privaten Gärten zu?

Gemäss dem Verursacherprinzip

In seiner schriftlichen Antwort von Mitte Dezember erklärte der Bundesrat, dass das Gäu-Grundwasser für mehrere 10’000 Personen Trinkwasser liefere. Dabei seien in den 1990-er Jahren Nitratgehalte von bis zu 39 Milligramm pro Liter Wasser gemessen worden. Natürlicherweise komme Nitrat im Grundwasser maximal in Konzentrationen von wenigen Milligramm pro Liter vor. Die Gewässerschutzverordnung gebe zudem für Grundwasser vor, das als Trinkwasser genutzt werde, einen Anforderungswert von 25 Milligramm Nitrat pro Liter vor.

Werde dieser Wert überschritten, so der Bundesrat in seiner Antwort, sei der Kanton verpflichtet, Massnahmen zur Nitratreduktion zu ergreifen. Deshalb habe der Kanton Solothurn in Zusammenarbeit mit den betroffenen Landwirten auch im Gäu ein Projekt zur Senkung der Nitratemissionen aus der Landwirtschaft erarbeitet und als Sanierungsprojekt nach Artikel 62a des Gewässerschutzgesetzes umgesetzt. Die von Artikel 62a vorgesehene Finanzierung der Kosten für die erforderlichen Massnahmen der Landwirtschaft aus dem Agrarbudget sei «im Sinne des Verursacherprinzips» deshalb richtig.

Rechtzeitig Massnahmen einleiten

 In der Schweiz sind die Qualitätsanforderungen an das Lebensmittel Trinkwasser in der Verordnung über Trinkwasser sowie Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen (TBDV) geregelt. Für das Lebensmittel Trinkwasser gilt gemäss TBDV ein Höchstwert von 40 Milligramm pro Liter. Der Anforderungswert in der Gewässerschutzverordnung sei tiefer als der Höchstwert in der Lebensmittelgesetzgebung, weil Grundwasser in vielen Fällen während langer Zeit im Untergrund verweilt. Der tiefere Anforderungswert für das genutzte Grundwasser ermögliche es damit, rechtzeitig Massnahmen einzuleiten, bevor der Höchstwert für das Lebensmittel Trinkwasserunter Umständen für Jahrzehnte überschritten werde und die Fassung stillgelegt werden müsste. Deshalb sei es richtig, so erklärte der Bundesrat, «dass Massnahmen bereits vor Erreichen des Höchstwerts der Lebensmittelgesetzgebung ergriffen werden».

In seinem Bericht betont der Bundesrat, dass die Beiträge von Nitrat aus Flächen ausserhalb der Landwirtschaft, wie zum Beispiel privaten Schrebergärten in den allermeisten Fällen vernachlässigbar seien.

Standpunkt des Trinkwasserverbandes SVGW

Auch aus Sicht des SVGW ist es wichtig, dass die Nitratgehalte im Grundwasser weiter eng beobachtet werden müssen. In einem Interview mit «Aqua& Gas» erklärte André Olschewski, Leiter Wasser beim SVGW, kürzlich: «Wir dürfen die Nitratproblematik nicht aus den Augen verlieren. Seit Jahren finden wir neben den Pflanzenschutzmitteln und deren Abbauprodukten im Grundwasser auch Nitrat in erhöhten Konzentrationen.». So mussten auch in den vergangenen Jahren mehrere Trinkwasserfassungen wegen zu hoher Nitratgehalte im Grundwasser geschlossen werden.

Hauptverursacher dieser Belastungen ist vielerorts die intensive Landwirtschaft. So lagen im Jahr 2013 in Ackerbaugebieten an rund 45 Prozent der Messstellen, an denen Zustand und Entwicklung der Grundwasserressourcen im Rahmen der Nationalen Grundwasserbeobachtung NAQUA des Bundes erfasst werden, die Nitratgehalte im Grundwasser deutlich über dem Anforderungswert von 25 mg/Liter.

Die höchsten Nitratwerte, so ist im Interview weiter zu lesen, würden also in Gebieten mit starker Ackerbautätigkeit und insbesondere mit Gemüseanbau festgestellt. Dies erfolgt vor allem im Mittelland, auch im Gäu, wo auch die Grundwasserleiter zu finden sind, die für die Trinkwasserversorgung von hoher Bedeutung sind. «Wir haben es hier also mit einem klassischen Nutzungskonflikt zu tun», betont André Olschewski weiter: «Wegen des hohen Einsatzes von Düngemitteln – vor allem Kunstdünger und Gülle – ist die Landwirtschaft der dominierende Verursacher dieser Stickstoffbelastungen im Untergrund.»  Mit dem «Nitrat Projekt Gäu» und der wissenschaftlichen Begleitung würden nun wichtige Grundlagen für die nötige Verbesserung der Situation geschaffen.

 

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