Im Oktober 2017 ratifizierte die Schweiz das Klimaübereinkommen von Paris. Damit verpflichtet sie sich, ihre Emissionen gegenüber dem Stand von 1990 zu halbieren. In seiner Botschaft vom Dezember 2017 zur Totalrevision des Kohlendioxid-Gesetzes legte der Bundesrat dar, wie diese Verpflichtung auf nationaler Ebene konkretisiert werden soll. Der Bundesrat möchte den Übergang zu einer treibhausgasarmen Wirtschaft weiter vorantreiben und dabei auf bewährte Instrumente setzen.
Durch eine Weiterführung und punktuelle Verschärfung der Instrumente in den Bereichen Verkehr, Gebäude und Industrie sollen die Treibhausgasemissionen in der Schweiz bis 2030 um mindestens 30 Prozent gegenüber 1990 reduziert werden. Maximal 20 Prozent sollen im selben Zeitraum über Massnahmen im Ausland erbracht werden. Dadurch verstärkt die Schweiz ihren Beitrag zur Begrenzung der globalen Klimaerwärmung auf weniger als zwei Grad, bzw. sogar auf maximal 1,5 Grad Celsius.
Im Verkehr, durch den am meisten Treibhausgasemissionen verursacht werden, sollen die Emissionen durch eine Erhöhung des Anteils an erneuerbaren Treibstoffen sinken. Parallel dazu ist geplant, die Kohlendioxid-Emissionen für neue Fahrzeuge im Einklang mit denjenigen in der Europäischen Union (EU) schrittweise weiter zu verschärfen. Der Anteil der Emissionen aus Treibstoffen, der von den Importeuren kompensiert werden muss, kann bis auf 90 Prozent erhöht werden, wobei mindestens 15 Prozent der Kohlendioxid-Emissionen aus dem Verkehr in der Schweiz zu kompensieren sind. Angerechnet wird dabei auch der Einsatz erneuerbarer Treibstoffe.
Im Gebäudebereich, dem zweitgrössten Emittenten, wird die Kohlendioxid-Abgabe auf Brennstoffe weitergeführt. Der Abgabesatz kann auf maximal 210 Franken pro Tonne Kohlendioxid erhöht werden. Das über eine Teilzweckbindung der Kohlendioxid-Abgabe finanzierte Gebäudeprogramm läuft 2025 aus. Sinken die Kohlendioxid-Emissionen aus diesem Bereich nicht um mindestens 50 Prozent bis 2026 und 2027, werden ab 2029 landesweit einheitliche Grenzwerte für Gebäude eingeführt.
Für die Industrie, die ihren Treibhausgasausstoss bereits bedeutend reduziert hat, sind zahlreiche flexible Massnahmen vorgesehen. Die Verknüpfung der Emissionshandelssysteme der Schweiz und der EU könnte noch in der laufenden Verpflichtungsperiode (2013-2020) umgesetzt werden. Neu werden daher nebst den grossen, emissionsintensiven Unternehmen auch der Flugverkehr und die fossil-thermischen Kraftwerke in den Emissionshandel einbezogen. Für kleinere Unternehmen besteht weiterhin die Möglichkeit, eine Verminderungsverpflichtung abzuschliessen und im Gegenzug von der Kohlendioxid-Abgabe befreit zu werden.
Neu soll auch die Landwirtschaft in die Schweizer Klimapolitik einbezogen werden. Die entsprechenden Massnahmen werden in der Landwirtschaftsgesetzgebung festgelegt.
Schliesslich enthält der Entwurf Bestimmungen über die Anpassung an den Klimawandel. Bund und Kantone werden ihre Koordination bei der Vorsorge gegen Risiken, bei der Ereignisbewältigung und bei der Ermittlung des Finanzbedarfs verstärken. Am 1. Dezember 2017 genehmigte der Bundesrat auch den Bericht über die Umsetzung der Strategie zur Anpassung an den Klimawandel.
Unter der Klimakonvention der Vereinten Nationen werden die Treibhausgasemissionen im Hoheitsgebiet der einzelnen Staaten erfasst. Ausgehend von diesem Inventar legen die Länder Reduktionsziele fest und messen die erzielten Fortschritte. Gemäss dem Klimaübereinkommen von Paris können die Staaten einen Teil dieser Reduktionen in Drittstaaten erzielen. Das Referenzjahr für die Schweiz ist 1990. Damals beliefen sich die Treibhausgasemissionen der Schweiz auf 53,7 Millionen Tonnen Kohlendioxid.
Die Schweiz hat sich auf internationaler Ebene verpflichtet, ihre Emissionen bis 2030 gegenüber 1990 zu halbieren. Dies bedeutet eine Reduktion der Treibhausgasemissionen um 26,9 Millionen Tonnen bis 2030. Die Emissionen im Inland sollen im Vergleich zu 1990 um mindestens 30 Prozent gesenkt werden, also um knapp 18,5 Millionen Tonnen. Unter Berücksichtigung der bereits erzielten und zusätzlich erwarteten Verminderung und des technologischen Fortschritts soll die Schweiz ihre inländischen Emissionen zwischen 2021 und 2030 um rund 6,6 Millionen Tonnen Kohlendioxid verringern. Im Ausland sind Verminderungen von 8,5 Millionen Tonnen nötig.
Eine Mehrheit der Umweltkommission des Nationalrats nahm die Revision des Kohlendioxid-Gesetzes in der Gesamtabstimmung an. Zu den Punkten, die im Parlament für Debatten sorgen dürften, gehören die Aufteilung der Emissionsreduzierungsziele zwischen der Schweiz und dem Ausland, der Anstieg der Treibstoffpreise und die Einführung einer Umweltsteuer auf Flüge.
Für Benzin und Diesel schlägt die Kommission – im Unterschied zur Regierung – eine maximale Erhöhung um acht Rappen pro Liter vor. Die Vorschläge der Minderheit sehen eine maximale Erhöhung von fünf bis 20 Cent vor.
Im Bereich der Luftfahrt ist die Kommission gegen die Einführung einer Steuer auf Flugtickets. Zwei Minderheiten hingegen schlagen eine Gebühr von zwölf bis 50 Franken für Linienflüge aus der Schweiz vor.
Der Gesetzesentwurf überzeugt nun weder linke noch rechte Parteien. Die Schweizerische Volkspartei (SVP) schlägt ein Nichteintreten vor. Sie befürchtet, wie teilweise auch Mitte-Parteien, dass ein übertriebener Klimaschutz die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Schweiz beeinträchtigen könnte. Die linken Parteien hingegen sind der Ansicht, dass die eingegangenen Verpflichtungen nicht ausreichen. Sie verweisen auf den jüngsten Bericht der UNO-Klimaexperten, wonach eine Erwärmung um 1,5 Grad Celsius (im Vergleich zu vorindustriellen Werten) bereits schwerwiegende Folgen für die Ökosysteme haben könnte.
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