Die neue Publikation des Bundeamtes für Umwelt (BAFU) zeigt den Stand der Umsetzung des Herbizidverbots auf und an Strassen, Wegen und Plätzen auf. Im öffentlichen Sektor ist die Anwendung von Mitteln zur Unkrautbekämpfung auf diesen Flächen seit mehr als 30 Jahren untersagt. Das Verbot gilt seit 2001 auch für private Anwenderinnen und Anwender.
Das BAFU wollte nun in Erfahrung bringen, inwiefern das Herbizidverbot bei den Anwenderinnen und Anwendern bekannt ist und umgesetzt wird. Vergleicht man die Ergebnisse der Studien von 2010 und 2017, so kann als Trend festgehalten werden, dass sich in Bezug auf die Bekanntheit des Verbots, sowie in dessen Umsetzung – sowohl bei Fachleuten als auch bei den Privatpersonen – nur wenig verändert hat. Insgesamt setzt mehr als die Hälfte der Befragten Herbizide im Unterhalt ein, zum Teil auch auf Flächen, auf welchen die Anwendung verboten wäre. Im Gegensatz zu Privaten, von denen 47 Prozent noch nie etwas vom Anwendungsverbot gehört haben, kennen über 90 Prozent der Fachleute das Verbot.
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