Sie haben die Form von kleinen Stäbchen, sind ein paar Mikrometer gross und breiten sich in wässrigem oder feuchtem Milieu durch Flagellen, also kleine Geisseln aus: die Legionellen. «Diese Bakterien vermehren sich deshalb besonders gut in Wassersystemen, in denen das Wasser nicht konstant erneuert wird, also stehendem Wasser mit Temperaturen zwischen 25°C und 45°C, oder bei bewegtem Wasser, zum Beispiel in Wasserleitungen, Duschköpfen, Whirlpools und Lüftungsanlagen», erklärte Professor Hubert Hilbi von der Universität Zürich. «Legionellen», so führte der Professor weiter aus, «können bei anfälligen Menschen wie zum Beispiel, immungeschwächten Personen schwere Lungenentzündungen auslösen.»
Die Ansteckung mit der sogenannten Legionärskrankheit erfolge dabei über das Einatmen kleinster Legionellen in Wassertröpfchen. In der Schweiz erkrankten jährlich etwa 200 Personen an der Krankheit. Ein besonders gravierender Fall der sogenannten «Legionellose» habe sich zudem im Jahre 2001 im spanischen Murcia mit rund 450 Fällen ereignet.
Anhand kurzer Filmsequenzen zeigte Hubert Hilbi eindrücklich, wie Amöben sogenannte Biofilme abgrasen oder Legionellen sich in Amöben einnisten und fortbewegen können. Bei einem Teil der Forschung der Universität Zürich gehe es deshalb zurzeit darum zu verstehen, wie Legionellen untereinander kommunizieren und welche Mechanismen dazu führen, dass sie in den Amöben überleben können.
Franziska Rölli von der Hochschule Luzern, machte deutlich, dass in einer Trinkwasserinstallation Legionellen-Bakterien nicht jederzeit frei im Wasser vorliegen und kultivierbar sind. Nebst den im Trinkwasser lebenden und sich teilenden Bakterien, gäbe es auch solche, die sich «in einem ganz speziellen Zustand» befinden und lebendig, aber nicht teilbar seien. Deshalb könnten sie mit herkömmlichen Kultivierungsmethoden nicht nachgewiesen werden. Im Trinkwasser gäbe es zudem auch in Amöben lebende Legionellen, abgestorbene Legionellen oder freie DNA. Ein Grossteil der Legionellen lebe aber nicht im Trinkwasser, sondern im Biofilm, der an der Rohrinnenwand hafte.
Die Auswertungen zweier Fallstudien zeigen nun, dass Trinkwassertemperaturen von mehr als 25 °C zu einer Überschreitung der Höchstwerte an Legionellen in der Kaltwasserinstallation einer neuen Hotelanlage geführt haben. Bei Speicheraustrittstemperaturen von 60 °C und einer wöchentlichen Temperaturerhöhung auf 70°C konnten hingegen in derselben Hotelanlage nirgendwo mehr Überschreitungen der Legionellen-Höchstwerte gemessen werden.
Bei einer zweiten Warmwasseranlage führten eine Speicheraustrittstemperatur von 45 °C und eine wöchentliche Temperaturerhöhung des Speichervolumens auf 60 °C dazu, dass die gesetzlich geforderten Höchstwerte massiv überschritten wurden. Während eines mehrwöchigen Betriebs der Warmwasserinstallation mit kontinuierlich 60 °C sanken die Legionellenzahlen aber auf gegen 0 KBE/Liter im ganzen System. Der nachfolgende Betrieb mit den ursprünglichen 45 °C gekoppelt mit einer thermischen Desinfektion ein- bis dreimal wöchentlich bei 70 °C führte hingegen zu einem erneuten Anwachsen.
Die Vorgehensweise bei der Sanierung einer Trinkwasserinstallation in einem bestehenden Spitalgebäude zeigte an der Tagung seinerseits Marcel Lüscher von der Georg Fischer JRG AG in Sissach auf: Nach einer Bestandesaufnahme und Risikobewertung seien Interventionsmassnahmen wie zum Beispiel der Rückbau nicht mehr gebrauchter Leitungen sowie die Erneuerung und Verkleinerung der Kalt- und Warmwasserinstallation durchgeführt worden. Wichtig, so der Planer und Praktiker, seien aber auch Präventionsmassnahmen wie zum Beispiel periodische Spülungen oder der Einsatz eines Monitoringsystems mit monatlichen Probeentnahmen. «Auf diese Weise», so Marcel Lüscher, «kann die Trinkwasserhygiene auch in einem schon bestehenden Spitalgebäude nachhaltig verbessert werden.»
Ende August sind nun die Legionellen-Module veröffentlicht worden, die das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) überarbeitet haben. Pierre Studer vom BLV wies darauf hin, dass die Zahlen von Legionellenerkrankungen in den letzten Jahren deutlich gestiegen seien. Im Jahr 2017 erkrankten weltweit fast 500 Personen, wobei die Dunkelziffer noch weit höher liegen dürfte. Für das Jahr 2018 zeichnet sich ab, dass die Zahlen noch weiter ansteigen könnten.
Gemäss den Legionellen-Modulen der Bundesämter geht man nun davon aus, dass bei einem Temperaturbereich zwischen 45 °C und 55 °C die Legionellen lebens-, aber nicht vermehrungsfähig sind. Erst ab 55 °C findet ein Abtöten von Legionellen statt. Die beste Präventionsmassnahme, um bei sanitären Installationen eine Legionellen-Vermehrung zu verhindern, bestehe nun darin, eine Heisswassertemperatur von 60°C am Boilerausgang bzw. 55°C im Leitungssystem sicher zu stellen.
«Die Selbstkontrolle ist ein wesentlicher Pfeiler des Lebensmittelgesetzes», meinte seinerseits Claude Ramseier, Kantonschemiker im Kanton Fribourg, «und das wichtigste Instrument zur Sicherstellung der Lebensmittelsicherheit.» Der Kantonschemiker verdeutlichte, dass die Betreiber von Anlagen, die Trinkwasser an Dritte abgeben, rechtlich gesehen ebenfalls Wasserversorgungen seien und wie diese zur Selbstkontrolle verpflichtet sind. Die verantwortliche Person müsse, so Claude Ramseier, «im Rahmen der Selbstkontrolle abklären, was routinemässig zu tun ist und was getan werden muss, um die routinemässigen Abläufe zu kontrollieren. Hier sei die Sanitärbranche gefordert, Empfehlungen zu erarbeiten, damit die Betreiber von Trinkwasserinstallationen in Gebäuden die rechtlich vorgeschriebene Selbstkontrolle umsetzen können.
Nicht nach der SVGW-Richtlinie W3 ausgeführte Trinkwasserinstallationen können eine Gefahr für Trinkwasserverschmutzungen darstellen. Diese Erfahrung musste auch René Schaubhut vom Kantonalen Labor Zürich machen, als Ende 2017 in einer Gemeinde im Zürcher Oberland bei den periodischen Probenahmen plötzlich Fäkalbakterien im Trinkwasser gefunden wurden. Erst durch die Auswertung grösserer Probevolumen sowie durch die Herstellung klarer Fliessverhältnisse im Wasserverteilnetz konnte die Ursache der Verschmutzung gefunden werden. «Durch den Zusammenschluss einer privaten Quelle in einem Landwirtschaftsbetrieb mit der öffentlichen Wasserversorgung», so René Schaubhut, «war leider durch eine in der Brunnenstube installierte Tauchpumpe verunreinigtes Quellwasser in das öffentliche Versorgungsnetz gedrückt worden.»
Die neue «Verordnung über Trinkwasser sowie Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen», kurz TBDV genannt, ist nun seit dem 1. Mai 2017 in Kraft. Mark Stauber vom BLV zeigte deshalb die politischen Hintergründe und die Entstehungsgeschichte auf, die zur neuen Verordnung geführt hatten. Neu sind die in den Gebäuden verlegten Trinkwasserinstallationen kalt und warm ebenfalls gesetzlich geregelt und müssen so geplant, ausgeführt und betrieben werden, dass sie den anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Und die Eignung von den in Produkten verwendeten Kontaktmaterialien müssen nach anerkannten Prüfverfahren und Bewertungsmethoden erbracht werden. Weiter regelt die TBDV die mikrobiologischen und chemischen Anforderungen. In öffentlich zugänglichen Duschanlagen gilt zum Beispiel für Legionellen ein Höchstwert von 1000 KBE/Liter.
Die Verordnung gilt für alle, die Trinkwasser fassen, aufbereiten, speichern oder verteilen. Sie gilt also auch für den Unterhalt von Wohn- oder Mietobjekten wie zum Beispiel Wohnungen, Büros Gewerberäumen oder öffentlich zugänglichen Gebäuden wie Pflegeheimen, Spitälern und Schulen.
Doch ebenso wichtig wie die naturwissenschaftliche Seite ist im Bereich der Trinkwasserhygiene und Hausinstallationen auch die technische Seite: die Planung, Inbetriebnahme und der Unterhalt der Anlagen: So erklärte Urs Bobst von der R. Nussbaum AG in Olten an der Tagung die neuen «Anforderungen an die Dichtheitsprüfung und die Inbetriebnahme». Und Martin Büeler von der Genossenschaft Wasserversorgung Rapperswil Jona ging ganz speziell auf die «neue SVGW-Richtlinie W3/E3 zur Hygiene in Trinkwasserinstallationen» ein.
Wichtige Themen der Tagung in Olten waren zudem die Energieeffizienz und die Hygiene der Trinkwasserinstallationen: Hier berichtete Rita Kobler vom Bundesamt für Energie (BFE) über die Spezifikationen von Warmwasseranlagen, Professor Thomas Kistemann von der Universität Bonn, erläuterte anhand von Felduntersuchungen einige wissenschaftliche Erkenntnisse aus weiterführenden statistischen Untersuchungen, Jean-Marc Suter von der Suter Consulting in Bern ging auf die künftige Norm SIA 385/1 für Anlagen mit warmen Trinkwasser ein, und Markus Kläusli von der H+K Planungs AG, erklärte die «Sanitärplanung im Spannungsfeld zwischen Energieeffizienz und Hygiene».
Weitgehend einig war man sich dabei – wenn nicht unbedingt über die Temperatur, mit der die Hausinstallationen grösserer und kleiner Gebäude vor Inbetriebnahme gereinigt werden müssen – dann doch über einige allgemeine Schlussfolgerungen: «Trinkwasserinstallationen müssen so geplant, eingerichtet und betrieben werden, dass die Hygiene stets garantiert ist und dass die Massnahmen zur Sicherstellung der dabei gesetzlich vorgeschrieben «guten Verfahrenspraxis» auch tatsächlich durchgeführt werden. Nur so könne gewährleistetet werden, meinten die Fachleute, dass auch erstklassiges Trinkwasser aus den Hausinstallationen zu den Kundinnen und Kunden gelangt.
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