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31. August 2018

Korrosionsschutz

Neue Richtlinie C5 der SGK

Die Richtlinie für Projektierung, Ausführung und Betrieb des Korrosionsschutzes erdverlegter Behälter aus Stahl und zugehörigen Rohrleitungen, kurz C5, der Schweizerischen Gesellschaft für Korrosionsschutz liegt neu vor. Der Ursprung für eine Richtlinie C5 lag im Schutz der Gewässer durch wassergefährdende Flüssigkeiten und behandelte Korrosionsschutzmassnahmen für erdverlegte Tanks. Diesem Aspekt trägt auch die seit 2018 überarbeitete Version Rechnung, jedoch wurde der Gültigkeitsumfang vergrössert. Während bisher nur erdverlegte Tanks zur Lagerung von Heizöl und Flüssiggas berücksichtigt wurden, gilt die neue Richtlinie für den Korrosionsschutz aller erdverlegten Behälter, was auch solche zur Lagerung von z. B. Biogas oder Wasser einschliesst. Dabei werden Schutzmassnahmen mit und ohne kathodischem Korrosionsschutz erläutert. Die Voraussetzungen, Messmethoden und die Schutzkriterien für den Wirkungsnachweis werden erklärt.

Bestellung der Richlinie C5

www.sgk.ch

 

 

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