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05. Juni 2018

Gewässerschutz aufgeheizt

Atomkraftwerke dürfen Flüssen stärker einheizen

Die Schweizer Gewässer werden immer wärmer: Im Rhein bei Basel zum Beispiel ist die Jahrestemperatur in den letzten Jahrzehnten um mehr als 2 Grad angestiegen. Der Klimawandel ist aber auch in den Gewässern im Mittelland messbar.

Mit der Erderwärmung steigt das Risiko, dass sich die Tage im Sommer mehren werden, an denen die Flüsse wie im Jahrhundertsommer 2003 über 25 Grad warm werden. Damals kam es zu einem grossen Fischsterben, zum Beispiel im Rhein zwischen Bodensee und Eglisau. Die Atomkraftwerke Beznau und Mühleberg mussten zeitweise die Leistung ihrer Reaktoren drosseln, um die Konzessionsauflagen überhaupt noch erfüllen zu können. Die Temperatur des in die Aare geleiteten Kühlwassers war in diesem Fall zu hoch. Denn die Gewässerschutzverordnung schreibt vor: Die Temperatur des Fliessgewässers darf 25 Grad nicht überschreiten.

Was aber, wenn solche Bedingungen rein wetterbedingt durch den Klimawandel immer häufiger auftreten? Dazu schreibt das Bundesamt für Umwelt: «Aufgrund der Anforderungen der Gewässerschutzverordnung müsste man dann vermehrt Einleitungen aus Durchlaufkühlungen in Fliessgewässer vorübergehend einstellen. Dies ist aber zum Teil unmöglich oder mit erheblichen wirtschaftlichen Folgen verbunden.»

Betroffen sind neben Industriewerken auch Atomkraftwerke, wie zum Beispiel Beznau oder Mühleberg, das allerdings im nächsten Jahr vom Netz geht: Sie geben ihre Abwärme über ein Durchlaufkühlsystem in den Fluss ab. So leiten die Beznau-Betreiber regelmässig 32 Grad warmes Kühlwasser in den Fluss. Dabei sieht die Gewässerschutzverordnung etwas anderes vor: Kühlwasser darf höchstens 30 Grad warm sein. Überschreitungen sind zwar erlaubt, aber nur «kurzfristig» und «geringfügig». Illegal handelt man aber nicht, denn die derzeitige Praxis ist offiziell bewilligt – 1997 vom Bundesrat.

Wenn in Zukunft aber die Hitzeperioden länger werden, müssten nach gängiger Regelung die Reaktoren wie 2003 gedrosselt werden. Das hat der Bundesrat nun korrigiert – im Sinne einer Anpassung an den Klimawandel. Anfang Juni traten die neuen Vorschriften in Kraft. In Zukunft könnte Beznau 33 Grad warmes Kühlwasser in die Aare fliessen lassen. Um dauerhaft Kühlwasser mit dieser Temperatur einleiten zu können, braucht es aber wiederum eine Ausnahmebewilligung. Wie sich nun zeigt, bereitet das Energie- und Umweltdepartement eine solche vor. Anders als die bestehende wird die neue Ausnahmebewilligung aber mit der Gewässerschutzverordnung konform sein. Wie sie im Detail aussehen wird, ist aber noch unklar.

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