Der Schweizerische Verein des Gas- und Wasserfaches (SVGW) soll neu in den Anhang der Verordnung über die Bezeichnung der im Bereich des Umweltschutzes sowie des Natur- und Heimatschutzes beschwerdeberechtigten Organisationen (VBO) aufgenommen werden. Der SVGW erfüllt gemäss der Medienmitteilung des UVEK die Voraussetzungen für die Ausübung dieses Beschwerderechts. Die Vernehmlassungsfrist dauert bis zum 22. August 2018.
Das Gesuch um die Aufnahme als beschwerdeberechtigte Organisationen in Umweltschutzthemen hat der SVGW im Rahmen seiner verstärkten Interessenvertretung für die Trinkwasserversorgung eingereicht. Er erhofft sich damit ein zusätzliches Instrument anzueignen und den Trinkwasserschutzinteressen mehr Gewicht geben zu können.
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