Das Bundesamt für Landwirtschaft hat neue Weisungen erlassen, um Einträge von Pflanzenschutzmitteln in Fliessgewässern zu reduzieren. Diese Massnahmen seien Teil des Aktionsplans Pflanzenschutzmittel, den der Bundesrat im September 2017 verabschiedet hat. Das gab das Amt heute in einer Medienmitteilung bekannt.
Die Vorschriften richten sich auf risikobehaftete Pflanzenschutzmittelanwendungen auf Parzellen mit besonderem Risiko für die direkte Abschwemmung. Die neuen Auflagen zur Reduktion der Abschwemmung betreffen Parzellen, die weniger als 100 m von einem Gewässer entfernt sind und eine Hangneigung von >2% besitzen. Der Landwirt kann aus verschiedenen Massnahmen die Geeigneten auswählen, um die geforderte Risikoreduktion zu erreichen. So lasse sich das Risiko für Gewässerorganismen stark reduzieren, ohne die landwirtschaftliche Produktion unnötig einzuschränken.
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