Das Wasserforschungsinstitut Eawag begrüsst die Differenzierung des pauschalen Anforderungswertes in der Gewässerschutzverordnung, wie sie diese Woche in Anmerkungen zur Änderung der Gewässerschutzverordnung schreibt. Der Änderungsvorschlag hat der Bund Ende November in die Vernehmlassung geschickt, die bis zum 15. März dauert.
Die Eawag verspricht sich von risikobasierten Anforderungswerten einen wirksameren Vollzug und die Fokussierung auf besonders schädliche Stoffe. Sie fordert aber auch, dass sobald als möglich aus die Wirkung von Stoffgemischen in die Gewässerbeurteilung einfliessen muss. Erwähnt wird auch, dass die Anforderungen ans Grundwasser und ans Trinkwasser von der neuen Regelung nicht betroffen sind.
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