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19. Juni 2017

Richtlinie

Richtlinie zur Aufsicht über Rohrleitungen in Kraft

Das Bundesamt für Energie (BFE) hat letzte Woche die Richtlinie über die Oberaufsicht des Bundes und die Aufsicht der Kantone über Rohrleitungsanlagen in Kraft gesetzt. Die Richtlinie wurde durch eine Arbeitsgruppe des Bundes zusammen mit einigen Kantonen und mit dem SVGW verfasst.

Die Richtlinie erläutert, wie die Kantone die Aufsicht über die Rohrleitungsanlagen ausüben sollen. Für den Bund präzisiert sie die Umsetzung der Oberaufsicht. Sie verdeutlicht zudem unbestimmte Rechtsbegriffe der in dieser Sache anwendbaren Bundesgesetzgebung, namentlich der Gesetzgebung über Rohrleitungsanlagen.

Ziel der Richtlinie ist eine einheitliche Vollzugspraxis. Berücksichtigen die Kantone diese Richtlinie, können sie davon ausgehen, dass sie das Bundesrecht rechtskonform vollziehen. Andere Lösungen bleiben jedoch zulässig, sofern sie rechtskonform sind.

Der SVGW hat aktiv in der Arbeitsgruppe mitgearbeitet und zahlreiche technische Inputs aus der Praxis und aus den Regeln der Technik eingebracht.

Die Kantone sind nun aufgefordert, jeweils einen Jahresbericht bis Ende Juni des Folgejahrs dem BFE zuzustellen. Dafür können sie auf eine Vorlage zurückgreifen, die der Richtlinie beigelegt ist. Für das Jahr 2017 gilt eine Verlängerung bis Ende September. Das BFE wird jährlich eine Plenarsitzung mit den Kantonen durchführen.

Für das Ausfüllen bzw. die Erstellung des Jahresberichtes bietet der SVGW den Kantonen Unterstützung an. Kontaktperson beim SVGW ist Roman Huber.

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