Am 1. Juni 2017 treten das revidierte Landesversorgungsgesetz und die dazugehörigen Verordnungen in Kraft. Das beschloss letzte Woche der Bundesrat. Dieses Gesetz soll Massnahmen zur Sicherstellung der Versorgung des Landes mit lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen in schweren Mangellagen regeln, denen die Wirtschaft nicht selber zu begegnen vermag.
In Bezug aufs Trinkwasser wurde die Formulierung "Der Bundesrat kann Vorschriften über die Sicherstellung der Versorgung mit Trinkwasser in Notlagen erlassen" abgeändert in "Der Bundesrat kann im Hinblick auf schwere Mangellagen Vorschriften über die Sicherstellung der Versorgung mit Trinkwasser erlassen."
Für Erdgas gibt es die Erdgaspflichtlagerverordnung, wobei die Lagerung nicht zwingend in Form von Erdgas erfolgen muss.
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